Itzehoe (dpa) – Jugendstrafe im Prozess gegen frühere KZ-Sekretärin gefordert: Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen eine 97 Jahre alte ehemalige Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Staatsanwältin Maxi Wantzen sagte am Dienstag vor dem Landgericht Itzehoe, sie sei überzeugt, dass die Angeklagte sich der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gemacht habe. «Dieses Verfahren ist von herausragender historischer Bedeutung», sagte die Staatsanwältin. Es sei möglicherweise das letzte Verfahren dieser Art.
Die Angeklagte Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 im Alter von 18 bis 19 Jahren als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig. Weil sie damals noch so jung war, forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung der Frau nach Jugendstrafrecht. «Es kann keinen gerechten Schuldausgleich und keine Wiedergutmachung des NS-Unrechts geben», sagte Wantzen. Weiterlesen