BGH prüft: Wann muss die Schufa die alten Schulden löschen?

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wie lange dürfen die Schufa und andere Auskunfteien speichern, dass jemand eine Privatinsolvenz hinter sich hat? Das prüft heute der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Betroffener will die Schufa mit seiner Klage zur Löschung des Eintrags zwingen. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.

Wen das alles betrifft

Eine Verbraucherinsolvenz – oder umgangssprachlich Privatinsolvenz – soll überschuldeten Menschen die Chance geben, nach einer gewissen Zeit frei von Forderungen noch einmal von vorn anzufangen. Solange das Verfahren läuft, werden das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nur das zum Leben Notwendige darf man behalten. Der Vorteil: Restliche Schulden werden am Ende erlassen.

Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2021 mehr als 78.600 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Wirtschaftsauskunftei Crif zählte für dasselbe Jahr etwas mehr als 109.000 Privatinsolvenzen und rechnete im Oktober 2022 mit rund 100.000 Fällen im Gesamtjahr. Laut Crif geht es dabei nicht unbedingt um sehr große Summen: Ein Großteil der Betroffenen hatte demnach Schulden von knapp unter 10.000 Euro. Die Zahl der überschuldeten Menschen liegt deutlich höher – nach dem «Schuldneratlas» der Auskunftei Creditreform waren es 2022 knapp 5,9 Millionen.

Die Dauer des Insolvenzverfahrens wurde zuletzt schrittweise von sechs auf drei Jahre verkürzt. Der Kläger, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit Schulden hatte, durchlief zwischen 2013 und 2019 noch das lange Verfahren. Anschließend wurde ihm die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt.

Worum es vor Gericht geht

Erteilte Restschuldbefreiungen werden amtlich bekanntgemacht, auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.  Dort ist die Information sechs Monate lang abrufbar. Auskunfteien wie die Schufa greifen darauf zu und speichern die Daten bei sich drei Jahre lang.

Die Frage ist, ob das noch zulässig ist, denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. In dem Fall, der jetzt beim BGH höchstrichterlich geklärt wird, war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) zuletzt der Ansicht, dass der Eintrag wie auf dem Behörden-Portal nach sechs Monaten zu löschen ist. «Denn es liegt auf der Hand, dass das Ziel, einem Schuldner (…) einen Neustart zu ermöglichen, durch eine weitere Publizität der früheren Insolvenz erschwert wird.»

Ein ganz ähnlicher Fall beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH), nach einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Es wäre deshalb auch denkbar, dass die obersten deutschen Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe erst einmal das Luxemburger Urteil abwarten, bevor sie selbst entscheiden.

Was für die Auskunfteien auf dem Spiel steht

Bei der Schufa waren im dritten Quartal 2022 rund 302.000 Menschen mit Restschuldbefreiung erfasst. Nur bei ungefähr 41.000 davon war diese Information noch kein halbes Jahr alt. Bei den restlichen 261.000 müsste sie bei einer Niederlage also gelöscht werden.

Laut Schufa hätte das auch negative Auswirkungen für alle, die ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen. «Durch eine auf sechs Monate verkürzte Speicherdauer entfallen hochrelevante Informationen zur umfassenden Einschätzung der Bonität von Personen», teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. «Unternehmen müssen ein höheres Zahlungsausfallrisiko in Kauf nehmen, Kosten durch Zahlungsausfälle müssen durch alle Kunden mitgetragen werden.»

Nach einer eigenen Auswertung der Schufa haben Menschen, die schon einmal insolvent waren, in den ersten drei Jahren danach ein erhöhtes Risiko für eine Zahlungsstörung. Nach den Daten aus den Jahren 2018 bis 2021 fielen 15,27 Prozent der Personen mit Restschuldbefreiung negativ auf. Bei allen anderen waren es nur 4,35 Prozent.

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Brokstedt: Falscher Ausweis in Bamf-Akte des Tatverdächtigen

Berlin (dpa) – Im Umgang der Behörden mit dem mutmaßlichen Messerangreifer von Brokstedt ist wohl noch mehr schiefgelaufen als bislang bekannt. Darüber berichteten mehrere Teilnehmer einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags am Mittwoch übereinstimmend. Demnach habe der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Mahmut Özdemir (SPD) gesagt, in die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angelegte Akte zu Ibrahim A. sei fälschlicherweise ein Ausweis aus Syrien von einer anderen Person gelangt. Daher sei das Bamf zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass der Mann ein staatenloser Palästinenser aus Syrien sei.

Ein Bamf-Abteilungsleiter hatte zuvor im Innenausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein erklärt, Ibrahim A. selbst habe nach seiner Einreise 2014 gesagt, er stamme aus dem Gazastreifen und sei staatenlos. Weiterlesen

Buschmann: Fall Brokstedt zeigt Mängel in Verwaltung auf

Berlin (dpa) – Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt als Beleg dafür, dass der Informationsfluss zwischen Strafverfolgern und Ausländerbehörden verbessert werden muss. Zwar sei vor der Tat ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. des Landes zu verweisen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreicht habe – selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand. Weiterlesen

Nach Messerattacke im Zug: CDU will Sondersitzung beantragen

Hamburg (dpa) – Nach dem Bekanntwerden von möglicherweise extremistischen Äußerungen des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt fordert die CDU Aufklärung von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

«Wir beantragen eine Sondersitzung des Justizausschusses, um Gallina zeitnah erneut zu befragen, was in ihrer Behörde alles schiefgelaufen ist», erklärte der Vorsitzende der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Thering. Weiterlesen

Durchmarsch ins Oberhaus? Kaiserslautern mischt 2. Liga auf

Florian Reis, dpa

Kaiserslautern (dpa) – Der 1. FC Kaiserslautern mischt weiter die 2. Fußball-Bundesliga auf und bewirbt sich immer konkreter auf eine Rückkehr ins Oberhaus. Beim 2:1 (1:1)-Erfolg gegen Holstein Kiel feierten die Pfälzer bereits den fünften Sieg in Folge. Das gelang dem FCK in der 2. Liga zuletzt in der Spielzeit 2009/10. Mit 35 Punkten nach 19 Spielen ist der viermalige deutsche Meister zudem der beste Zweitliga-Aufsteiger seit 24 Jahren.

«Die Mannschaft hat mit viel Einsatz und viel Wille dieses Spiel gewonnen», sagte Trainer Dirk Schuster zum aktuellen Lauf des Fritz-Walter-Clubs, der nach komplizierten Jahren in die Erfolgsspur zurückgefunden hat. Im eigenen Stadion am Betzenberg kommen 40 000 Fans, auswärts reisen tausende Begeisterte quer durch die Republik: Der FCK wird derzeit – befeuert von einer fast nicht mehr gekannten Euphorie – in Richtung Bundesliga getragen. Schuster will davon aber nicht viel hören. «Wir sind unserem Ziel, die 40 Punkte zu holen, wieder ein Stückchen nähergekommen», relativierte der Coach. Tatsächlich ist der Relegationsrang drei nur noch einen Punkt entfernt.

Gegen Kiel startete die Mannschaft von Trainer Dirk Schuster stark in die Partie. Folgerichtig gingen die Pfälzer auch bereits nach sechs Minuten in Führung. Daniel Hanslik verwertete per Kopf eine Flanke von Hendrick Zuck. «Wir haben heute in der ersten Halbzeit auf die Westkurve gespielt, da hat man immer dieses besondere Momentum. Entsprechend haben wir in den ersten Minuten richtig Gas gegeben. Und es war gut, dass es gleich mit der Führung geklappt hat», beschrieb Torschütze Hanslik.

Nach einer halben Stunde kamen die Kieler dann durch Finn Porath unter gütiger Mithilfe von FCK-Torwart Andreas Luthe zum Ausgleich. «Nach dem 1:0 haben wir das Spiel etwas abgegeben. Der Gegentreffer hatte sich dann angedeutet», sagte Schuster. «In der Pause haben wir gesagt, wenn wir weiter so spielen, erdrücken sie uns irgendwann. Wir mussten weiter nach vorne schieben und unsere Muster über die Flügel und über das Tempo wieder stärker zur Geltung bringen.»

Die Halbzeitansprache Schusters schien gewirkt zu haben, denn seine Mannschaft konnte das Spiel danach wieder offener gestalten. Terrence Boyd hatte bereits in der 57. Minute die große Chance zum 2:1, traf nach einer schönen Kombination über Jean Zimmer und Aaron Opoku aber das leere Tor nicht. «Das Selbstvertrauen war erstmal weg. Ich musste mich nach dieser Szene ein bisschen selbst anlügen, um wieder da zu sein und habe ein paar Situationen gebraucht, bis ich wieder im Spiel war» erzählte Boyd. «Naja, und dann sage ich einfach: Vielen, vielen Dank an Hendrick Zuck, dass er mich gesehen hat.»

Denn durch dessen Vorlage gelang dem nun mit zehn Saisontoren besten Lauterer Torschützen nach 71 Minuten doch noch der Siegtreffer. Über einen möglichen Durchmarsch in die Bundesliga wollte aber auch Boyd kein Wort verlieren. «Die Hälfte des Kaders hat letzte Saison noch 3. Liga gespielt. Es ist einfach gut, dass wir hoffentlich sorgenfrei spielen können und in der Geschäftsstelle keine Existenzänsgte herrschen.» Das sei momentan das Wichtigste.

Für Kaiserslautern geht es am kommenden Sonntag mit einem Auswärtsspiel beim FC St. Pauli weiter. Boyd äußerte schon eine gewisse Vorfreude auf den Auftritt am stimmungsvollen Millerntor: «Das wird richtig geil, dort zu spielen. Wir werden auch auf St. Pauli alles rausfeuern.»

 

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Grass-Haus stellt Manuskript von «Grimms Wörter» vor

Lübeck (dpa) – Das Lübecker Günter-Grass-Haus hat seine jüngste Neuerwerbung, das Manuskript zu «Grimms Wörter», vorgestellt. Zu dem Konvolut gehören neben den verschiedenen handschriftlichen Fassungen der neun Kapitel auch die Druckfahnen des 358 Seiten umfassenden Buches. «Das Werk “Grimms Wörter” ist eine Liebeserklärung an die deutsche Sprache und auch an Grass’ Ehefrau Ute, der das Werk auch gewidmet ist», sagte der Leiter des Grass-Hauses, Jörg-Philipp Thomsa, am Donnerstag. Weiterlesen

Brokstedt: Zweifel an Staatenlosigkeit des Tatverdächtigen

Kiel (dpa) – Zur Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters von Brokstedt sind neue Fragen aufgetaucht. Nach früheren Angaben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums handelt es sich bei Ibrahim A. um einen staatenlosen Palästinenser. Es habe jedoch keine formale Feststellung der Staatenlosigkeit durch die Behörden gegeben, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Integrationsministeriums in Kiel. Zuvor hatte shz.de berichtet. Weiterlesen

Gefahr einer Sturmflut an der deutschen Nordseeküste

Hamburg (dpa) – Für die deutsche Nordseeküste besteht nach Angaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am Mittwoch die Gefahr für eine Sturmflut. Wie die Hamburger Behörde am Mittwochmorgen mitteilte, werde das Hochwasser am Vormittag und Mittag an der ostfriesischen Küste und im Wesergebiet dreiviertel bis einen Meter höher auflaufen als normal.

An der nordfriesischen Küste rechnen die Experten mit Wasserständen, die um einen bis 1,5 Meter höher liegen. Im Hamburger Elbegebiet kann die Flut etwa 1,5 Meter höher als das mittlere Hochwasser auflaufen, hieß es. Die Sturmflutgefahr besteht demnach bis etwa 13.00 Uhr. Weiterlesen

Ministerin Karin Prien: «Das ganze Land trauert»

Neumünster/Brokstedt (dpa) – Nach der Messerattacke von Brokstedt hat Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien an der Schule der beiden Opfer ihre Anteilnahme ausgedrückt. «Ich bin heute hergekommen, um in erster Linie zum Ausdruck zu bringen, dass wir mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Lehrkräften, den Sozialarbeitern, den Schulpsychologen gemeinsam trauern. Das ganze Land trauert», sagte die CDU-Politikerin am Morgen im Anschluss an die Gespräche in Neumünster. Weiterlesen

Was steckt hinter den tödlichen Attacken auf Fahrgäste?

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein erinnert an ähnliche Bluttaten der vergangenen Jahre. In einigen dieser Fälle spielten psychische Erkrankungen eine Rolle, in anderen eine islamistische Ideologie – oder auch beides zusammen. Manchmal blieb das Motiv diffus.

Die Täter sind oft Menschen, die als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, ohne in ihrer neuen Umgebung richtig Fuß zu fassen. Es sind Menschen am Rande der Gesellschaft, die mit den für andere Schutzsuchende passenden standardmäßigen Integrationsangeboten nicht erreicht werden, die durch Gewalttätigkeit auffallen und oft auch nach Jahren in öffentlichen Einrichtungen leben.

Die Opfer sind Fahrgäste, scheinbar wahllos ausgewählte Passanten. Es sind Menschen, deren Lebensgeschichte und Namen der in der Regel männliche Täter nicht kennt.

Mehrere Fälle in den vergangenen Jahren

Nicht nur der staatenlose Palästinenser, der am Mittwoch in einem Zug zwei ihm offensichtlich unbekannte junge Menschen getötet und fünf weitere Fahrgäste verletzt hat, ist so ein Fall. Wegen mehrerer Straftaten saß er im Gefängnis. 2021 erhielt er Hausverbot in einer Kieler Gemeinschaftsunterkunft.

Auch der junge, psychisch kranke Somalier, der im Sommer 2021 – etwa sechs Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland – in Würzburg drei Frauen erstach, war bereits zuvor gewalttätig geworden, lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft. Wie der radikale Islamist, der im Oktober 2020 in Dresden ein schwules Paar attackierte und einen der beiden Männer tötete, war auch der Angreifer aus dem Regionalzug erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden.

Enttäuschte Hoffnungen?

Schaut man die Biografien der Täter an, so fällt auf, dass viele von ihnen aus Kriegs- oder Konfliktregionen stammen, eher jung und kinderlos sind, zum Zeitpunkt der Tat keiner Erwerbstätigkeit nachgingen und nicht mit einer Partnerin oder Angehörigen zusammenleben. Fundierte Forschung zu dieser Tätergruppe gibt es aber bislang – mit Ausnahme der Betrachtung islamistisch motivierter Verbrechen – kaum. Beispielsweise zu der Fragestellung, mit welchen Hoffnungen und Vorstellungen die Betroffenen gekommen sind – und wie sie später auf die deutsche Gesellschaft und die Möglichkeiten, die sie ihnen bietet oder auch nicht bietet, blicken. Auch das bundesweite Lagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung hilft hier nicht viel weiter.

Einsamkeit oder Isolation sei grundsätzlich ein Faktor, sagt der Kriminologe Rafael Behr. Beides könne sowohl kriminelle Energie, die in der Sozialisation des Täters begründet sei, verstärken als auch psychische Probleme. Zudem sei bei Menschen, die nicht in ein familiäres Umfeld oder einen Freundeskreis eingebunden seien, das Risiko höher, dass psychische Erkrankungen unentdeckt blieben.

«Integration funktioniert nie hundertprozentig»

Womöglich sei nach der sogenannten Flüchtlingswelle von 2015 aber auch die Chance verpasst worden, ausreichende Ressourcen für Integrationsmaßnahmen zu mobilisieren, anstatt das Geld für mehr Polizei auszugeben. Gleichzeitig müsse allen klar sein: «Integration funktioniert nie hundertprozentig», sagt Behr. «Ein paar Randständige wird es immer geben.»

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer kommentiert auf seiner Facebook-Seite den Angriff im Zug mit den Worten: «Wer zur Gefahr für ein Land wird, das Hilfe gegen Gefahr leistet, darf nicht bleiben.» Doch in der Praxis ist das oft nicht umzusetzen. Da gibt es Staaten wie Syrien, in die schon seit Jahren niemand mehr abgeschoben werden kann. Bei Staatenlosen ist die Situation besonders kompliziert.

Bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen, wo der Angreifer aus Brokstedt zunächst gewohnt hatte, gab der Festgenommene an, er stamme aus dem Gazastreifen. «Rückführungen in die palästinensischen Autonomiegebiete waren in der Vergangenheit sehr selten», teilt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. Und: «Rückführungsmöglichkeiten sind vor dem Hintergrund der Komplexität vorab genau zu prüfen.»

Dem Messerangreifer aus dem Regionalzug war 2017 subsidiärer Schutz gewährt worden – jener Schutz also, der greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden kann und dem Menschen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. 2021 war ein Verfahren auf Widerruf des subsidiären Schutzes eingeleitet worden. Ob der Grund für dieses Verfahren das umfangreiche Strafregister des 33-Jährigen war, teilten die Behörden in Schleswig-Holstein bislang nicht mit.

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Kritik an Behörden nach tödlicher Messerattacke

Brokstedt/Kiel (dpa) – Nach der Messerattacke mit zwei Toten in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein gibt es weiter offene Fragen zum Umgang der Behörden mit dem zuvor straffällig gewordenen Tatverdächtigen. Die Frage sei, ob die Bluttat, die ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser begangen haben soll, hätte verhindert werden können, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Brokstedt. Aufgeklärt werden müsse, «wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land war».

Bei der Messerattacke im Zug von Kiel nach Hamburg waren am Mittwoch eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet sowie fünf weitere Reisende teils schwer verletzt worden. Auf dem Bahnhof von Brokstedt wurde der Angreifer von der Polizei festgenommen, nachdem andere Fahrgäste ihn überwältigt hatten. Der 33-jährige Tatverdächtige war erst vor wenigen Tagen auf Beschluss des Landgerichts Hamburg aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden, wo er wegen eines Gewaltdelikts in Untersuchungshaft saß. Weiterlesen

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