Ampel-Streit um Heizungsgesetz reißt nicht ab

Berlin (dpa). Das geplante Heizungsgesetz sorgt in der Regierungskoalition weiter für Streit. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kritisierte das aus seiner Sicht bremsende Verhalten des Koalitionspartners FDP: Weiterlesen

Bundesbildungsministerin warnt vor Gefahren durch Tiktok

Berlin (dpa). Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) mahnt zur Vorsicht bei der Nutzung der Smartphone-App Tiktok. «Ich benutze beispielsweise nicht die chinesische Video-App Tiktok», sagte sie dem Nachrichtenportal «t-online». Weiterlesen

Sudan bleibt umkämpft – weitere Feuerpause gescheitert

Khartum (dpa) – Im Sudan ist ein Ende der Gewalt nach wie vor nicht in Sicht. Am Dienstagabend zerschlugen sich vorerst Hoffnungen auf eine mögliche Waffenruhe, die zuvor laut Vertretern beider Seiten für den Abend angesetzt worden war. Die Kämpfe in Khartum seien ohne Unterbrechung weitergegangen, berichtete eine dpa-Reporterin vor Ort.

Auch Medienberichten und Augenzeugen auf Twitter zufolge waren Explosionen und Schüsse zu hören. Es war die dritte gescheiterte Feuerpause seit Beginn der Gefechte am Samstag. Seitdem kamen laut Vereinten Nationen 270 Menschen ums Leben, 2600 wurden verletzt.

In dem seit Jahren politisch instabilen Sudan kämpfen seit Samstag die zwei mächtigsten Generäle und ihre Einheiten um die Vorherrschaft. Die zwei Männer führten das Land mit rund 46 Millionen Einwohnern seit einem gemeinsamen Militärcoup im Jahr 2021. De-Facto-Präsident Abdel Fattah al-Burhan, der Oberbefehlshaber der Armee ist, kämpft gegen seinen Stellvertreter Mohammed Hamdan Daglo, den Anführer der mächtigen RSF. Weiterlesen

EU strebt nach Bankenbeben Beruhigung der Finanzmärkte an

Brüssel (dpa) – Nach dem Bankenbeben in den USA und der Schweiz bemüht sich die EU um eine Beruhigung der Finanzmärkte. «Ich bin sehr zuversichtlich, was die Liquidität und die Widerstandsfähigkeit angeht, die unser Bankensystem aufgebaut hat», sagte Eurogruppen-Chef Paschal Donohoe am Freitag beim EU-Gipfel in Brüssel. «Ich glaube auch, dass unsere Regulierungsbehörden, unsere Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene eine sehr, sehr wichtige Rolle bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit unseres Bankensystems gespielt haben.»

Die Eurozone verfüge über die nötigen Reserven und die Widerstandsfähigkeit, um die Stabilität des Bankensystems im Moment zu gewährleisten, sagte Donohoe. «Und das ist auf politische Entscheidungen zurückzuführen, die getroffen wurden und sich bewährt haben. Aber wir dürfen niemals selbstgefällig sein.» Deshalb beobachteten die Aufsichtsbehörden die Entwicklungen im Bankensystem auch weiterhin. Weiterlesen

Der Griff nach Rosneft: Prozess geht in die zweite Runde

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Ein ebenso kompliziertes wie heikles Verfahren geht an diesem Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in die zweite Runde: Durfte der Bund im Zuge der Russland-Sanktionen zwei deutsche Tochterfirmen des Moskauer Ölkonzerns Rosneft unter staatliche Kontrolle bringen? Vor zwei Wochen verhandelten die Leipziger Richterinnen und Richter schon einen ganzen Tag lang darüber. Nun sollen vor einem Urteil Zeugen gehört und Beweise erhoben werden.

Sollte das Gericht die Treuhandverwaltung kippen, wäre das nicht nur ein Klatsche für den Bund. Es hätte auch Auswirkungen auf den Energiemarkt und die deutschen Verbraucher. Denn Moskau bekäme wieder Einfluss auf die wichtige PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatlich beherrschte russische Unternehmen Rosneft – der Moskauer Mutterkonzern und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH unter Treuhandverwaltung nahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret zuständig ist die Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht.

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine sagte Deutschland zu, ab 2023 auf russisches Rohöl zu verzichten. Genau das importierten und verarbeiteten aber die Rosneft-Töchter. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen. Prozessbevollmächtigte von Rosneft widersprachen vor den Leipziger Richtern. Rosneft Deutschland habe durchaus an Alternativen gearbeitet, erklärten sie im Verfahren.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter. Tatsächlich kam eine Abmachung mit Polen über Lieferungen via Danzig erst nach Beginn der Treuhandverwaltung zustande.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führten drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben. Das spielte im Prozess länger eine Rolle. Die Anwälte des Bundes erklärten, es habe durchaus vorab Gespräche mit den deutschen Rosneft-Töchtern gegeben. Die Rosneft-Anwälte hielten das nicht für ausreichend.

In der Klage argumentierten sie auch, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Treuhandverwaltung seien nicht gegeben. Und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund aus seiner Sicht zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht». Die Treuhandverwaltung gilt zunächst für sechs Monate, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt.

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Sollte das Gericht die Treuhandverwaltung aufheben, wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Rosneft hätte Mitsprache über einen erheblichen Teil der deutschen Raffineriekapazitäten. Lieferungen von Tankeröl über Danzig stünden womöglich in Frage.

Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab machte im Leipziger Verfahren deutlich, dass die Beschränkung der Eigentumsrechte eine große Tragweite hat: «Da sehen wir schon einen Eingriff deutlicher Intensität.» Andererseits betonte sie, dass die Sicherheit der Energieversorgungssicherheit «ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut» sei. Das sei abzuwägen.

Ob das Urteil bereits an diesem Dienstag fällt, ist offen. Das Gericht hat für Mittwoch vorsorglich einen weiteren Termin angesetzt.

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Macron startet fünftägige Reise nach Zentralafrika

Paris (dpa) – Die frühere Kolonialmacht Frankreich stößt in manchen Ländern Afrikas zurzeit auf viel Gegenwind, in anderen Ländern des Kontinents bemüht sich Präsident Emmanuel Macron jetzt um eine neue Form der Zusammenarbeit. Heute beginnt Macron eine fünftägige Reise nach Zentralafrika.

Stationen sind Gabun, Angola, die Republik Kongo und die Demokratische Republik Kongo. Dabei geht es um die Zusammenarbeit bei Forschung und Wirtschaft, den Schutz der Lebensgrundlagen angesichts des Klimawandels sowie das Beleben traditioneller Bande zwischen Frankreich und den afrikanischen Ländern.

Antifranzösische Ressentiments

Macron tritt seine Reise in einer für Frankreich schwierigen Phase in einigen afrikanischen Ländern an. Es äußern sich antifranzösische Ressentiments, etwa in den Ländern der Sahelzone, wo Frankreich mit Truppen im Kampf gegen islamistische Terrorgruppen noch präsent ist oder war. Vor knapp einem Monat forderte Burkina Faso die frühere Kolonialmacht zum Abzug auf. Weiterlesen

Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt darüber in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter. Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? An diesem Mittwoch verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland.

Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023.

Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter.

Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist.

Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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«Rheinland-Pfalz-Monitor» misst erstmals politische Kultur

Mainz/Trier (dpa/lrs) – Die Wissenschaft will die Einstellung der Rheinland-Pfälzer zu Demokratie und Politik ergründen. Ein neuer «Rheinland-Pfalz-Monitor» soll Stimmungslagen, Wahrnehmungen und Einschätzungen der Bürger und Bürgerinnen erfassen, «so dass erstmals eine genaue Vermessung der politischen Kultur im Land vorgenommen wird», teilte der Landtag am Donnerstag in Mainz mit. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) und Politikwissenschaftler Uwe Jun stellen das Forschungsprojekt am 7. März in Mainz vor. Weiterlesen

Afrika: Russland, China und USA buhlen um Einfluss

Von Kristin Palitza und André Ballin, dpa

Kapstadt/Moskau (dpa) – Russland, China, USA – alle wollen ihren Einfluss in Afrika ausbauen. Je mehr sich die Beziehungen zwischen den Großmächten verschlechtern, desto mehr buhlen sie um den Kontinent, der reich an Bodenschätzen und Wachstumspotenzial ist. «Afrika ist zu einer Arena für den Wettbewerb zwischen den Weltmächten geworden», sagt Jakkie Cilliers, politischer Analyst des Instituts für Sicherheitsstudien (ISS) in Südafrika. «Es handelt sich um ein gewaltiges diplomatisches Spiel».

Eigentlich geht es jeder Großmacht dabei um etwas anderes. Als größtem Investor und größtem Handelspartner Afrikas ist China vor allem am Import von Rohstoffen interessiert. Die USA wollen verhindern, dass sich Afrika zu eng mit China verbündet. Und Moskau?

Russland sieht Afrika als Instrument im Kampf gegen den Westen, speziell seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dazu versucht sich Moskau an die Spitze der antikolonialen Bewegung zu setzen. Russland sei «solidarisch mit den Forderungen der Afrikaner, den Prozess der Entkolonisierung zum Ende zu führen und unterstützt entsprechende Initiativen im Rahmen der UN», sagte Außenminister Sergej Lawrow etwa im vergangenen Sommer. Das wird in Afrika gern gehört – auch wenn es offensichtlich im Widerspruch zur russischen Politik steht, sich das Nachbarland Ukraine einverleiben zu wollen.

Viele Besuche vor Russland-Afrika-Gipfel

Aktuell ist der russische Chefdiplomat wieder auf dem Kontinent unterwegs. Gerade hat Lawrow einen zweitägigen Besuch im westafrikanischen Mali beendet, von wo sich Frankreich und Deutschland mehr und mehr zurückziehen. Im Anschluss wollte Lawrow in den Sudan weiterreisen. Auch Besuche in Tunesien, Mauretanien, Algerien und Marokko stehen Berichten zufolge an. Im Januar war Lawrow bereits im südlichen Afrika; davor in Ägypten, der Republik Kongo, Uganda und Äthiopien. Für Juli ist ein Russland-Afrika-Gipfel in St. Petersburg geplant. Es ist eine Charmeoffensive ohnegleichen, die auch zeigen soll: Der Kreml ist international nicht isoliert.

Moskau ist dort willkommener, als es sich der Westen wünschen würde. Viele Regierungen stehen dem Kreml positiv oder neutral gegenüber. Das zeigte sich auf eindrückliche Weise vergangenen März bei der Abstimmung der UN-Vollversammlung zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs: rund 25 der 55 Staaten Afrikas enthielten sich.

Nach Angaben des Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) umfasst Russlands Unterstützung für Afrika vor allem drei Bereiche: Rüstung, Nachrichtendienste und Propaganda. Russland sei demnach mittlerweile der wichtigste Waffenlieferant Afrikas. Seit 2015 habe Russland rund 19 Militärabkommen mit afrikanischen Regierungen geschlossen. Daneben ist Russland als Lieferant von Lebensmitteln wichtig. Als Gegenleistung erhalte Russland laut PRIF häufig Bergbaukonzessionen oder geostrategische Vorteile wie beispielsweise den Zugang zu Häfen in Libyen oder dem Sudan. Die russische Söldnergruppe Wagner agiert zudem in mehreren afrikanischen Ländern wie Mali, Libyen, der Zentralafrikanischen Republik und Mosambik.

Auch USA wollen Zusammenarbeit kräftig ausbauen

Lawrows Afrika-Reisen sind Experten zufolge auch eine Reaktion auf den von US-Präsident Joe Biden einberufenen Afrika-Gipfel im Dezember. Dabei verkündete Washington, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern massiv ausbauen zu wollen. Biden kündigte umfangreiche Investitionen für den Ausbau von Straßen, Internet und erneuerbaren Energien an. Im Januar reiste US-Finanzministerin Janet Yellen nach Senegal, Sambia und Südafrika. Fast zeitgleich wählte Chinas neuer Außenminister Qin Gang Afrika als Ziel seiner ersten Auslandsreise. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz, Außenministerin Annalena Baerbock und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben den Kontinent in vergangenen Monaten besucht.

Chinas Vorsprung in Afrika wird kaum aufzuholen sein. Die Volksrepublik sei zu einem wichtigen Kreditgeber in Afrika geworden, insbesondere für Infrastrukturprojekte, sagt Bocus van Staden, ein politischer Analyst des Südafrikanischen Instituts für Internationale Angelegenheiten. Laut Angaben der Afrikanischen Entwicklungsbank ist China wirtschaftlich in 35 Ländern Afrikas tätig.

Für viele afrikanische Länder sind die Chinesen beliebte Partner und Geldgeber: Sie seien schneller bei Entscheidungen und in der Umsetzung von Projekten als westliche Länder, mischten sich weniger in die inneren Angelegenheiten ein, und hätten weniger Skrupel vor Korruption. Das ergab eine Umfrage der Friedrich-Naumann-Stiftung unter mehr als 1600 afrikanischen Entscheidungsträgern. Mancherorts regt sich inzwischen aber auch Kritik an China, weil die Furcht vor einer Abhängigkeit von Peking steigt und die Schuldenlast die Spielräume der örtlichen Regierungen begrenzt.

Die Großmächte sind sich bewusst, dass Afrika künftig eine zentrale Rolle spielen wird. Afrika hat 54 Stimmen im UN-Sicherheitsrat und ist mit mehr als 1,2 Milliarden Einwohnern und schnellem Bevölkerungswachstum ein großer und wachsender Markt. Dazu kommen die wertvollen Rohstoffe, die Afrika in großen Mengen besitzt, ob Erdöl, Kobalt, Mangan, Zink oder Nickel. Viele davon sind zum Beispiel unverzichtbar für die Produktion von elektronischen Geräten.

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Report: Deutschland stagniert bei Korruptionsbekämpfung

Berlin (dpa) – Bei der Bekämpfung von Korruption in Politik und Verwaltung tritt Deutschland seit nunmehr zehn Jahren auf der Stelle. Das geht aus dem Korruptionswahrnehmungsindex 2022 hervor, den die Organisation Transparency International veröffentlichte. Hier erreichte die Bundesrepublik im vergangenen Jahr 79 Punkte, exakt so viel wie im Index für das Jahr 2012.

Um hier insgesamt Fortschritte zu erzielen, sei es wichtig, die Korruptionsbekämpfung in die Nationale Sicherheitsstrategie aufzunehmen, an der die Bundesregierung aktuell arbeitet, sagte die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Alexandra Herzog. Konkret müssten etwa die Geldwäscheaufsicht und die Strafverfolgungsbehörden entsprechend ausgestattet werden. Ihre Stellvertreterin, Margarete Bause, sagte, Skandale wie die Maskenaffäre oder der Cum-Ex-Betrug hätten zwar ein Schlaglicht auf die in Deutschland existierenden Probleme geworfen, gehandelt werde aber stets «zu langsam, zu zögerlich und zu wenig ambitioniert». Weiterlesen

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