Karlsruhe (dpa) – Wer sich einen Bauplatz kauft, aber trotz entsprechender Verpflichtung dort kein Haus baut, muss unter Umständen noch sehr lange Zeit mit einer Rückforderung durch die Gemeinde rechnen. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einem Fall aus Niederbayern ab.
Dort will die Marktgemeinde Frontenhausen bei Landshut ein 1994 verkauftes Grundstück zurück. Der Käufer hatte sich damals verpflichtet, darauf binnen acht Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu bauen. Das ist aber nie passiert. Für diesen Fall hatte sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht gesichert. 2014 teilte sie dem Eigentümer mit, dass sie davon nun Gebrauch mache. Das würde darauf hinlaufen, dass die Gemeinde das knapp 950 Quadratmeter große Grundstück zurückbekommt – und der Mann den ursprünglichen Kaufpreis von knapp 60.000 D-Mark plus Erstattung seiner Unkosten.
Die Frage ist, ob das nach so langer Zeit noch geht. Laut Gesetz kann ein Wiederkaufsrecht bei Grundstücken 30 Jahre lang ausgeübt werden, wenn im Vertrag keine kürzere Frist festgelegt ist. Weiterlesen