Bayern will Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

München (dpa) – Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat sich für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ausgesprochen. «Ich würde mir wünschen, dass Christian Lindner möglichst noch in diesem Jahr eine neue Föderalismuskommission einberuft», sagte der CSU-Politiker der Zeitung «Welt» (Montag) mit Bezug auf den FDP-Bundesfinanzminister. Dort könnten dann sowohl die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu geregelt werden, als auch der Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern. Weiterlesen

Hessens Ministerpräsident mit Finanzausgleich

Berlin (dpa) – Hessens Ministerpräsident Boris Rhein fordert eine Neugestaltung des Finanzkraftausgleichs der Länder und zieht auch eine Klage dagegen in Betracht. «Ich halte es für dringend notwendig, dass wir den Länderfinanzausgleich auf die Tagesordnung setzen und die Frage der Gerechtigkeit diskutieren», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Wenige Länder zahlen, viele kassieren», sagte Rhein. Das sei kein ausgewogenes Verhältnis. «Wenn die Verhandlungen scheitern, ist die Klage immer noch eine Option», sagte Rhein. Weiterlesen

CSU: Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren

Berlin (dpa) – Die CSU hat Altkanzler Gerhard Schröder jeden Anstand abgesprochen wegen seiner Klage gegen den Bundestag zur Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. «Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren», schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber auf Twitter. «Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!»

Er fügte hinzu: «Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.» Huber spielte damit auf das SPD-Parteiordnungsverfahren an, in dem der für ihn zuständige Unterbezirk Region Hannover jede Sanktion gegen ihn trotz seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin abgelehnt hatte. Weiterlesen

Entschädigung von NS-Opfern: Deutschland klagt gegen Italien

Den Haag (dpa) – Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht.

Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich. Weiterlesen

Ukraine klagt gegen Russland vor Internationalem Gerichtshof

Kiew (dpa) – Inmitten des andauernden Krieges hat die Ukraine eigenen Angaben zufolge Klage gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht.

«Russland muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass es den Begriff des Genozids manipuliert hat, um eine Aggression zu rechtfertigen», schrieb der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Sonntag auf Twitter. «Wir fordern eine dringende Entscheidung, die Russland auffordert, die militärischen Aktivitäten jetzt einzustellen, und erwarten, dass die Gerichtsverfahren nächste Woche beginnen» Weiterlesen

Prinz Ernst August will Marienburg von seinem Sohn zurück

Adel
Von Thomas Strünkelnberg, dpa 

Hannover (dpa) – Eine Familienzusammenführung dürfte man sich in etwas intimerem Rahmen vorstellen als ausgerechnet vor Gericht. Doch genau dort trifft Ernst August Prinz von Hannover bald seinen Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover. Das persönliche Erscheinen hat das Landgericht Hannover angeordnet.

«Groben Undank» wirft das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, seinem Sohn vor – und verlangt das Schloss Marienburg zurück. Der Erbprinz kontert, die Klage des Vaters sei «substanzlos». Nach Harmonie und schneller Einigung klingt das nicht, die mündliche Verhandlung am Landgericht ist am 25. November. Weiterlesen

Klage gegen Nürburgringverkauf von EU-Gericht abgewiesen

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in  Luxemburg bestätigt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Der im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz gelegene Nürburgring-Komplex umfasst eine Motorsport-Rennstrecke, einen Freizeitpark, Hotels und Restaurants. Zwischen 2002 und 2012 erhielten die öffentlichen Unternehmen, die Eigentümer des Nürburgrings waren (im Folgenden: Veräußerer), hauptsächlich von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz Unterstützungsmaßnahmen für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Formel-1-Rennen.

Diese Unterstützungsmaßnahmen waren Gegenstand eines von der Kommission im Jahr 2012 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens. Im selben Jahr stellte das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (Deutschland) die Zahlungsunfähigkeit der Veräußerer fest, und es wurde entschieden, ihre Vermögenswerte zu veräußern. Am 15. Mai 2013 wurde zum Zweck dieser Veräußerung ein Bietverfahren eingeleitet.

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Am 5. April 2011 legte der Ja zum Nürburgring e. V., ein deutscher Motorsportverband, der die Wiederherstellung und Förderung einer Motorsport-Rennstrecke am Nürburgring zum Ziel hat, bei der Kommission eine erste Beschwerde in Bezug auf Beihilfen ein, die von Deutschland zugunsten der Nürburgring-Rennstrecke gezahlt worden waren. Am 23. Dezember 2013 legte er bei der Kommission eine zweite Beschwerde ein, in der er geltend machte, das Bietverfahren sei weder transparent noch diskriminierungsfrei. Der noch zu bestimmende Erwerber werde somit neue Beihilfen erhalten und für die Kontinuität der wirtschaftlichen Aktivitäten der Veräußerer sorgen, so dass sich die Anordnung der Rückforderung der von den Veräußerern empfangenen Beihilfen auf ihn erstrecken müsse.

Am 10. April 2014 legte die in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft NeXovation bei der Kommission eine Beschwerde ein, in der sie geltend machte, das Bietverfahren sei nicht offen, transparent, diskriminierungs- und bedingungsfrei gewesen und habe nicht dazu geführt, dass die Vermögenswerte des Nürburgrings zu einem marktgerechten Preis veräußert worden wären, da sie an einen lokalen Bieter, die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH (im Folgenden: Capricorn), veräußert worden seien, deren Angebot unter dem ihrigen gelegen habe, aber im Bietverfahren bevorzugt worden sei.

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Am 1. Oktober 2014 erließ die Kommission den Beschluss über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten des Nürburgrings. Darin stellte sie fest, dass bestimmte Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Veräußerer rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien. Ferner entschied sie, dass Capricorn und ihre Tochtergesellschaften nicht von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer betroffen seien und dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an Capricorn keine staatliche Beihilfe darstelle. Die Kommission war nämlich der Auffassung, dass das Bietverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden sei, dass es zu einem marktgerechten Veräußerungspreis geführt habe und dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe.

NeXovation und der Ja zum Nürburgring e.V. haben beim Gericht der Europäischen Union Klagen gegen den Beschluss der Kommission erhoben. Mit ihren Klagen begehrten sie die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die Kommission nach der Feststellung, dass keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen den Veräußerern und dem Erwerber bestehe, entschieden hat, dass der Erwerber von einer etwaigen Rückforderung der Beihilfen an die Veräußerer nicht betroffen sei. Ferner begehrten sie die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die Kommission festgestellt hat, dass die Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings an Capricorn keine staatliche Beihilfe darstelle.

Mit seinen Urteilen vom 19.06.2019 stellt das Gericht fest, dass die Klagen als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet abzuweisen sind.

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