Berlin (dpa) – Um im öffentlichen Dienst arbeitende Verfassungsfeinde schneller loszuwerden, hat die Bundesregierung eine Reform des Disziplinarrechts auf den Weg gebracht. Der Verlust der Beamtenrechte soll künftig zudem bereits ab einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe gelten. Bislang liegt die Grenze hier bei einem Jahr.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Gesetzentwurf soll es dem jeweiligen Dienstherrn künftig ermöglichen, selbst eine Disziplinarverfügung auszusprechen. «Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragten musste, entfällt», teilte das Bundesinnenministerium mit. «Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich», heißt es in dem Gesetzentwurf. Weiterlesen