Weniger Bürokratie: Ampel stellt Liste mit Vorschlägen vor

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Per Online-Befragung hat die Bundesregierung herausgefunden, welche bürokratischen Verfahren Unternehmer, Arbeitnehmer, Freiberufler und Vereine in Deutschland am meisten stören und plagen.

Aus den Antworten der 57 Verbände, die sich daran beteiligt haben, hat der für Bürokratieabbau verantwortliche Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Benjamin Strasser (FDP) jetzt mit Hilfe des Statistischen Bundesamtes eine Liste von 442 Vorschlägen erstellt, die für möglichst viel Entlastung sorgen sollen.

Sortiert ist dieses Wünsch-Dir-Was des Bürokratieabbaus nach Kriterien wie etwa Erfüllungsaufwand, Beschleunigungspotenzial und Reichweite. Außerdem wurde geschaut, inwieweit Betroffene die rechtlichen Vorgaben, beziehungsweise das Verfahren, auf das sich ein Vorschlag bezieht, als nicht nachvollziehbar erleben.

Ein Vorschlag, der in die in Berlin veröffentlichte Liste aufgenommen wurde, sieht beispielsweise vor, Unternehmen, die Mobilnetze betreiben, grundsätzlich das Recht zur Grundbucheinsicht einzuräumen. Dadurch könnten diese schneller an private Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, die sich als Standorte für Funktürme eignen, herantreten. Der Mobilnetzausbau käme in der Folge womöglich zügiger voran.

Verfahren bisher kompliziert

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen wünscht sich, dass Vergabeverfahren so ausgestaltet werden, dass sich jedes private Busunternehmen künftig an Ausschreibungen beteiligen kann. Bislang sind diese Verfahren nach Einschätzung des Verbandes so kompliziert, dass die Firmen der Branche dies ohne Hilfe einer Kanzlei oder eines Fachberaters oft gar nicht schaffen.

Wären die Verfahren zur Beantragung von Rehamaßnahmen weniger kompliziert, könnte nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in etlichen Fällen eine Erwerbsminderung oder ein vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsleben vermieden werden. Anstatt die betroffenen Arbeitnehmer zu verpflichten, bereits vor der Antragstellung herauszufinden, wer Träger der jeweiligen Maßnahme ist, sollte nach Ansicht des DGB ein Grundantrag für Rehabilitation eingeführt werden. Das würde, so der Vorschlag, den Zugang zu Rehamaßnahmen erleichtern.

Die Auswertung der eingegangenen Vorschläge zeigt aber auch einige generelle Probleme auf. So fordern sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) als auch der Deutsche Bauernverband und der Verband kommunaler Unternehmen, dass Behörden verpflichtet werden sollen, bei Genehmigungsverfahren innerhalb bestimmter Fristen zumindest zu prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden oder ob noch etwas fehlt. «Oft wird die Prüfung der Antragsunterlagen auch durch nur stückweise Nachforderung von Unterlagen immer weiter in die Länge gezogen», klagt der Bauernverband. Er schlägt ein Zeitfenster von drei Monaten für die Nachforderung von Unterlagen vor. Nach Ende dieses Zeitraums solle der Antrag als vollständig gelten.

Hausaufgaben für alle Ministerien

Von den 442 Vorschlägen hat das Statistische Bundesamt 157 Vorschläge in die sogenannte Kategorie 1 einsortiert. Das heißt, sie gelten als «potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz».

Ein Blick auf die Liste zeigt, dass es Hausaufgaben für alle Ministerien gibt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), in dessen Haus die Koordinierung des Bürokratieabbaus der gesamten Regierung angesiedelt ist, sagt: «Mir ist natürlich klar, dass viele Politiker am Bürokratieabbau vor allem dann Freunde haben, wenn die Pläne noch eher abstrakt sind. Wenn es dann konkret wird, wird der Kreis der Freunde leider schnell kleiner.»

Wo EU-Recht Vorgaben setze, die national nicht geändert werden könnten, sollte man dennoch nicht die Hände in den Schoss legen, sondern das Thema mit der EU-Kommission angehen, meint Buschmann. Er würde sich deshalb auch wünschen, «dass wir uns in der Bundesregierung darauf verständigen könnten, mit anderen interessierten Mitgliedstaaten und den europäischen Entscheidungsträgern wie der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament, eine europäische Entbürokratisierungsinitiative zu starten».

Weiterlesen

Anklage im Auschwitz-Prozess vor 60 Jahren

Von Eva Krafczyk, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Dass er vor dem Prozess seines Lebens stehen würde, das ahnte der junge Staatsanwalt Gerhard Wiese nicht, als ihm der Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Spätsommer 1962 mitteilte, dass er das sogenannte Auschwitz-Team verstärken sollte: Jenes Juristenteam, das den Frankfurter Auschwitz-Prozess vorbereitete, der im Dezember 1963 begann.

Doch bereits am 16. April 1963 war mit der Einreichung der 700 Seiten langen Anklageschrift gegen 23 frühere SS-Angehörige und einen Funktionshäftling der erste Schritt für den historischen Prozess getan.

Denn der erste Frankfurter Auschwitzprozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland und ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen in der noch jungen Bundesrepublik. Die Akten sind heute im Hessischen Staatsarchiv gelagert, 2017 wurden sie ins Weltdokumentenerbe der UN-Kulturorganisation Unesco aufgenommen.

Selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit

«Die Vorgabe von Fritz Bauer war, dass er eine Anklage quer durch das Lager haben wollte, vom Kommandanten bis zum Häftlingskapo», erzählt Wiese, der inzwischen 94 Jahre alt ist. Fritz Bauer war der damalige hessische Generalstaatsanwalt, der die Auschwitz-Prozesse erst zustande gebracht hat – und selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit war. Er sei «der Mann im Hintergrund» gewesen, so Wiese. Es habe natürlich Besprechungen und Gespräche über den Prozess gegeben. Im Verfahren selbst sei Bauer aber nicht aufgetreten. Und noch etwas sei dem Ankläger wichtig gewesen: «Er hat dafür gesorgt, dass junge Staatsanwälte das machen und keine Staatsanwälte, die vor 1945 schon im Amt waren.»

Wiese ist trotz seines vorgerückten Alters aufgeschlossen für moderne Technik – vor ihm liegt ein Tablet, auf dem Schreibtisch steht ein Laptop. Solche Möglichkeiten hätte er vor 60 Jahren auch gerne gehabt, schmunzelt Wiese. Doch damals hätten die Staatsanwälte ihre etwa 60 Aktenbände und die Hefte mit den Vernehmungen, Dokumenten und Aussagen zu jedem der Beschuldigten bearbeitet und die Anklage diktiert. «Unsere Schreibdamen haben das dann mit mechanischen Schreibmaschinen übertragen, zum großen Teil auf Papier, das zog sich ziemlich hin», erinnert sich Wiese an die Prozessvorbereitung. «Die Anklageschrift, letztlich 700 Seiten, haben wir in einem Rundgang um einen großen Tisch Packen für Packen zusammengesetzt.»

Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen

Damals sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er an einem historischen Verfahren beteiligt war, so Wiese, der die Anklage gegen «die beiden schlimmsten SS-Männer» Oswald Kaduk und Wilhelm Boger führte. Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen von Häftlingen wurden den beiden unter anderem vorgeworfen.

«Ich habe auch nicht geahnt, dass ich bis zum heutigen Tage damit befasst bin. Das war so für mich nicht voraussehbar», sagt Wiese. Im Laufe des Verfahrens habe er dann begriffen, welche Dimension das Verfahren auch für die deutsche Gesellschaft bekam. «Doch, das war schon der Prozess meines Lebens.»

Über Auschwitz-Birkenau, das größte der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager, habe er vor seiner Mitarbeit im Prozessteam wenig gewusst. «Ich wusste natürlich, das war ein Lager – aber ich kannte wenig Einzelheiten.» Seine Kollegen, die das Verfahren schon seit 1958 bearbeitet hatten, hätten das frühere Lager während der Ermittlungen besichtigt. Wiese bekam nach eigenen Angaben während der Arbeit an der Anklageschrift «ein ungefähres Bild von dem, was da in Auschwitz und in Birkenau vor sich gegangen war.»

Mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge wurden in Auschwitz ermordet, starben an den Folgen von Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten, Misshandlungen oder den unmenschlichen Lebensbedingungen des Lagers. Bis heute ist «Auschwitz» für viele ein Synonym für den Holocaust. In Israel wird die heutige Gedenkstätte als größter jüdischer Friedhof der Welt bezeichnet – ein Friedhof ohne Gräber.

Die Angeklagten habe Wiese als eine «Ansammlung bürgerlicher Mitbürger» erlebt. «Dass sie in Auschwitz waren, konnte keiner bestreiten.» Schuld hätten sie allerdings von sich gewiesen. Vor allem manche Zeugenaussage habe die Hölle von Auschwitz verdeutlicht – nicht nur den Prozessbeteiligten, sondern auch den Besuchern des Verfahrens, darunter viele Schulklassen. Oft sei der Zuschauerraum bis zum letzten Platz gefüllt gewesen.

Als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt

In einer Zeit, in der viele Menschen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen wollten, kamen nun die Verbrechen von Auschwitz zur Sprache. Für sechs der Angeklagten gab es bei der Urteilsverkündung lebenslange Freiheitsstrafen, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Um wegen Mordes verurteilt zu werden, musste die Anklage persönliche Beteiligung an Morden nachweisen. Das bestritten die Angeklagten in dem Verfahren wiederholt – oder sie gaben an, nur Befehle befolgt zu haben.

Wiese bedauert noch heute, dass sich das Gericht im Auschwitz-Prozess – und auch lange in späteren Verfahren – nicht der Ansicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen habe, «dass jeder, der da (in Auschwitz) war, wenigstens Beihilfe geleistet hat.» Das habe sich erst in den vergangenen Jahren geändert. «Aber da war so viel Zeit ins Land gegangen, dass die Angeklagten alle über 90 waren. Und da konnte nicht mehr viel mehr rauskommen. Wenn das früher gekommen wäre, hätte es noch viele Einzelverfahren gegeben», betont Wiese.

Der frühere Ankläger ist zwar schon seit Jahrzehnten im Ruhestand, als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt, spricht vor Schülern über den Prozess seines Lebens und die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Nachdenklich schüttelt er den Kopf, als die Rede auf den aktuellen Rechtsextremismus und rechten Terror wie in Hanau oder Halle kommt, den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. «Ich sehe das mit großem Bedauern,» sagt Wiese. Den Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Lübcke-Mörder habe er mitverfolgt, auch wenn der mittlerweile auf einen Rollator angewiesene Jurist nicht selbst im Gericht war: «Ich habe eine gute Bekannte, die diese Prozesstage mitverfolgt hat und mir dann authentisch aus dem Gerichtssaal berichtet hat.»

Haus des Jugendrechts wird eröffnet

Neuwied (dpa/lrs) – Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe unter einem Dach: In Neuwied eröffnet am Freitag (14 Uhr) ein weiteres Haus des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz. Ziel sei es, auf das kriminelle Verhalten junger Menschen möglichst schnell zu reagieren und bereits straffällig gewordene Jugendliche «auf einen Weg in ein straffreies Leben zu führen», hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Die jungen Menschen sollen demnach geschützt und ein Abgleiten in die Kriminalität frühzeitig erkannt und verhindert werden. Weiterlesen

Peru: Ex-Minister wegen Mord eines Journalisten verurteilt

Lima (dpa) – Wegen der Verwicklung in den Mord eines Journalisten vor fast 35 Jahren ist der frühere peruanische Innenminister Daniel Urresti zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Der ehemalige General sei 1988 an der Ermordung von Hugo Bustíos beteiligt gewesen, urteilte ein Gericht in der Nacht. Der 66-Jährige wurde nach der Urteilsverkündung festgenommen. Sein Verteidiger kündigte an, Berufung einzulegen. Weiterlesen

Hinrichtungen im Iran 2022 stark gestiegen

Paris/Oslo (dpa) – Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Hinrichtungen im Iran laut Menschenrechtlern stark gestiegen. Unter der erzkonservativen und repressiven Staatsführung habe es im Vorjahresvergleich um rund 75 Prozent mehr Exekutionen gegeben, berichteten die Menschenrechtsorganisationen Iran Human Rights (IHRNGO) mit Sitz in Oslo und die französische Organisation ECPM.

Dem Bericht zufolge hat die Islamische Republik 2022 mindestens 582 Inhaftierte hingerichtet, im Vergleich zu 333 im Jahr 2021. Fast die Hälfte der Todesstrafen wurde demnach jeweils wegen Mordes und Drogendelikten verhängt. Drei Prozent der Exekutierten seien gemäß islamischer Rechtsauffassung mit den umstrittenen Anklagen «Kriegsführung gegen Gott» und «Korruption auf Erden» verurteilt worden. Todesstrafen im Iran erfolgen in der Regel durch Erhängen. Weiterlesen

Bundesregierung: 64 Deutsche sitzen in der Türkei in Haft

Istanbul (dpa) – In der Türkei sitzen derzeit mindestens 64 deutsche Staatsbürger im Gefängnis. Sieben davon sind seit dem vergangenen, einer seit diesem Jahr in Haft, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervorgeht.

Mindestens zwei der im Vorjahr inhaftierten Deutschen seien wegen Terrorvorwürfen in der Türkei im Gefängnis. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes hatten Anfang Juni 2022 insgesamt 55 Bundesbürger in türkischer Haft gesessen. Weiterlesen

Etliche Ermittlungsverfahren wegen Betrugs in Testzentren

Saarbrücken (dpa/lrs) – Wegen Betrugs bei der Abrechnung von Coronatests laufen im Saarland derzeit 26 Ermittlungsverfahren. Betroffen seien 90 frühere Testzentren in allen Landkreisen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag in Saarbrücken mit. Der Vorwurf, Tests zu Unrecht abgerechnet zu haben, richte sich gegen einzelnen Personen und Tätergruppierungen. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet. Weiterlesen

Tod einer Radfahrerin: Keine Anklage gegen Klimaaktivisten

Berlin (dpa) – Der Tod einer Radfahrerin in Berlin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hat für Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Das hat die Staatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt. Zwar habe eine Protestaktion von zwei Mitgliedern der Klima-Protestgruppe am 31. Oktober 2022 auf der Stadtautobahn A100 zum Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeug der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte. Darauf sei es aber angesichts einer «notfallmedizinisch vollkommen korrekten» Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen, hieß es. Weiterlesen

Drei Frauen wollen Andrew Tate in Großbritannien verklagen

London (dpa) – Dem für frauenfeindliche Äußerungen bekannten britisch-amerikanischen Influencer Andrew Tate drohen wegen weiterer Missbrauchsvorwürfe auch in Großbritannien rechtliche Konsequenzen. Drei Frauen werfen Tate sexuelle Übergriffe vor und wollen ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen, wie unter anderem der «Guardian» sowie der Sender «Sky News» am Donnerstag unter Berufung auf die Klägerinnen sowie die beauftragte Kanzlei berichteten.

Die Frauen – zwei davon Ende 20, eine Anfang 30 – werfen Tate vor, sie zwischen 2013 und 2016 unter anderem sexuell missbraucht und gewalttätig behandelt zu haben. Weiterlesen

Gesetz gegen digitale Gewalt: Hebel gegen Pöbler

Berlin (dpa) – Betroffene von rechtsverletzenden Äußerungen im digitalen Raum sollen sich künftig leichter zur Wehr setzen können. Zu einem entsprechenden Gesetz, das die Bundesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, hat das Justizministerium ein Eckpunkte-Papier vorgelegt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, bei diesem Vorhaben gehe es nicht darum, die Meinungsfreiheit einzuschränken. «An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden.»

Verringert werden solle aber der Aufwand für diejenigen, die im Internet bedroht, verleumdet oder beleidigt würden. «Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen», sagte Buschmann. Oft scheitere schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit. Weiterlesen

Selenskyj fordert weltweite Reaktionen auf Enthauptungsvideo

Kiew (dpa) – Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Welt zu Reaktionen auf ein veröffentlichtes Video der mutmaßlichen Enthauptung eines ukrainischen Kriegsgefangenen aufgefordert. «Das ist ein Video von Russland, wie es ist», unterstrich der Staatschef in einer Videobotschaft. Es handle sich weder um einen Unfall, noch um einen Einzelfall. Der Terror müsse verlieren. Niemand würde es verstehen, wenn die Staatsführer nicht auf das Video reagierten. «Es muss jetzt gehandelt werden!», forderte der 45-Jährige.

Die Ukrainer müssten sich derweil auf die Front konzentrieren und die Besatzer aus dem Land vertreiben. «Die Zerschlagung des Besatzers, Urteile für die Mörder und ein Tribunal für den Staat des Bösen», sind laut Selenskyj jetzt die Hauptaufgaben. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen