Karlsruhe (dpa) – Nach einem Schuss auf einen gegnerischen Anwalt entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (15.00 Uhr), ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk Bestand hat.
Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte den Internetunternehmer vor rund zwei Jahren wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung – nämlich zu dem Schuss auf den Wirtschaftsanwalt – schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verhängt. Dagegen ging der heute 53-Jährige in Karlsruhe in Revision. (Az. 2 StR 142/21) Weiterlesen