Faktenfehler in KI-Demo setzt Google-Aktie unter Druck

Mountain View (dpa) – Ein Faktenfehler in der ersten öffentlichen Demonstration des Google-Chatbots Bard hat die Aktie des Mutter-Konzerns Alphabet am Mittwochabend (Ortszeit) abstürzen lassen. Google hatte am Montag den Textroboter mit künstlicher Intelligenz vorgestellt, um Initiativen des Start-ups OpenAI und von Microsoft zu kontern. Am Mittwoch stellte sich allerdings heraus, dass Bard in seiner allerersten Demo sachlich daneben lag.

Bei einer von Google verteilten animierten Grafik (GIF) wurde am Montag die Antwort von Bard auf die Frage gezeigt: «Welche neuen Entdeckungen des James-Webb-Weltraumteleskops kann ich meinem 9-Jährigen erzählen?» Die Antwort beinhaltete auch die Aussage, das Teleskop habe «die allerersten Bilder eines Planeten außerhalb unseres eigenen Sonnensystems aufgenommen». Weiterlesen

Microsoft bläst mit ChatGPT-Machern zum Angriff auf Google

Redmond (dpa) – Microsoft macht sich neue Hoffnungen, die Dominanz von Google bei der Web-Suche zu brechen. Mit Hilfe von Technologie hinter dem Text-Automaten ChatGPT sollen Nutzer Unterhaltungen mit Microsofts Suchmaschine Bing führen können. Allerdings entwickelt sich auch Google in diese Richtung – die Weichen für den Wettkampf der Tech-Riesen bei künstlicher Intelligenz sind gestellt.

Nutzer von Microsofts Suchmaschine Bing sollen bis zu 1000 Zeichen lange Anfragen in Textform eingeben und Antworten in ganzen Sätzen in einem Chat zurückbekommen können. Das gilt auch für komplexere Aufgaben: Eines der Beispiele bei Microsofts Präsentation am Dienstag war, Bing zu bitten, eine mehrtägige Reise zu planen. Danach kann man die Suchmaschine etwa auch fragen, wie viel die Reise kosten würde und ob man die Route anpassen könne. Google macht im Gegenzug ähnlich funktionierende Chat-Software zum Einsatz in seiner Suchmaschine startklar. Weiterlesen

Apple, Amazon und Alphabet enttäuschen

New York (dpa) – Apple, Amazon und der Google-Konzern Alphabet haben im vergangenen Quartal mit Gegenwind für ihr Geschäft zu kämpfen gehabt. Die Börse zeigte sich von ihren Zahlen nach dem Höhenflug in der Corona-Pandemie ziemlich enttäuscht.

Apple

Der iPhone-Konzern ist im Weihnachtsquartal normalerweise eine Gelddruckmaschine – doch diesmal gab es ein Problem ausgerechnet bei seinem wichtigsten Produkt. Corona-Lockdowns in chinesischen Fabriken sorgten für Engpässe beim lukrativen iPhone 14 Pro im November und Dezember. Die iPhone-Erlöse fielen um gut acht Prozent und zogen den Konzernumsatz mit runter. Dabei zeigte sich Konzernchef Tim Cook überzeugt, dass ohne die Knappheit das iPhone-Geschäft auch in einem insgesamt schwachen Smartphone-Markt zugelegt hätte. Weiterlesen

Google-Konzern Alphabet streicht 12.000 Stellen

Mountain View (dpa) – Als nächstes Schwergewicht der Tech-Branche streicht der Google-Mutterkonzern Alphabet tausende Arbeitsplätze. Weltweit sollen rund 12.000 Jobs wegfallen, wie Firmenchef Sundar Pichai in einer am Freitag veröffentlichten E-Mail an die Mitarbeiter schrieb. Das entspricht rund sechs Prozent der Belegschaft.

Erst diese Woche hatte Microsoft die Streichung von 10.000 Stellen angekündigt. Davor gab Amazon den Abbau von 18.000 Jobs bekannt und der Facebook-Konzern Meta kappte bereits im November 11.000 Stellen. Weiterlesen

Google muss in den USA fast 392 Millionen Dollar zahlen

New York (dpa) – Google zahlt fast 392 Millionen Dollar nach US-Ermittlungen zu irreführenden Datenschutzangaben. In den Untersuchungen kamen Generalstaatsanwälte von 40 Bundesstaaten zu dem Schluss, dass Google weiter Ortungsdaten von Nutzern sammelte nachdem diese sich dagegen entschieden hatten.

Die 391,5 Millionen Dollar (rund 379 Mio Euro) werden zwischen den Bundesstaaten aufgeteilt, wie aus einer Mitteilung der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James von Montag hervorgeht. Weiterlesen

EU-Gericht urteilt über Milliardenstrafe gegen Google

Luxemburg (dpa) – Das Gericht der Europäischen Union entscheidet heute über eine milliardenschwere Geldstrafe der EU-Kommission gegen Google. Der US-Internetgigant hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro geklagt. (Rechtssache T-604/18). Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann gegen das Urteil dann noch Einspruch eingelegt werden.

Die Kommission wirft Google vor, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abgesichert zu haben. Android, das von Herstellern wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit ihrem iOS-System aus. Weiterlesen

Google.com vor 25 Jahren registriert

Internet-Suche
Von Andrej Sokolow, dpa

Mountain View (dpa) – Ein weltveränderndes Wort hat Geburtstag: Vor 25 Jahren wurden die Weichen dafür gestellt, dass «googeln» zu einem Synonym für die Internet-Suche wurde. Es hätte auch anders kommen können.

Als die Stanford-Studenten Larry Page und Sergey Brin 1996 mit der Entwicklung einer Suchmaschine begannen, trug sie zunächst den Namen Backrub – Rückenmassage auf Deutsch. Es war ein verspielter Hinweis auf die wegweisende Grundidee, dass Treffer relevanter sind, wenn es für sie mehr Verlinkungen – Backlinks – gibt. Weiterlesen

Bundeskartellamt untersucht Vormachtstellung von Google

Bonn (dpa) – Google verfügt nach einer Untersuchung des Bundeskartellamtes auch außerhalb des Kerngeschäfts mit seiner Suchmaschine über eine starke Marktposition bei Online-Werbung. Diese müsse kartellrechtlich untersucht werden, geht aus einem «Diskussionsbericht» der Behörde hervor, der am Montag in Bonn veröffentlicht wurde.

Das Bundeskartellamt hatte bereits im Mai 2021 eine Untersuchung gegen Google und die Konzernmutter Alphabet zum Kerngeschäft eingeleitet. Weiterlesen

Bundeskartellamt prüft Googles Umgang mit Karten-Konkurrenz

Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt nimmt bei Google jetzt auch den Kartendienst ins Visier.

Man gehe «Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt», teilte die Behörde am Dienstag mit. Gemeint ist etwa die Möglichkeit, Standortdaten, die Suchfunktion oder die Straßenansichten von Google Street View in nicht vom Internet-Konzern stammende Karten einzubinden. Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Google «seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten» durch die Praxis ausbauen könne. Weiterlesen

EU-Digital-Gesetz: Welche Regeln schreibt es vor?

Fragen & Antworten
Von Michel Winde, dpa

Brüssel (dpa) – Hass, Hetze, Desinformation: Nicht erst seit der Pandemie ist das Internet vielfach ein ungemütlicher Ort. Die Europäische Union steuert gegen.

Nach einem letzten Verhandlungsmarathon haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am frühen Samstagmorgen auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geeinigt, das gesellschaftliche Probleme im Netz angehen soll. Dazu gehören der Verkauf gefälschter Waren und die Nutzung sensibler Daten wie religiöse Überzeugungen und politische Ansichten für zielgerichtete Werbung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im

Überblick:

Was ist das Gesetz über digitale Dienste?

Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat. Ziel waren verbindliche Regeln für das Internet. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager verglich die Lage mit der ersten Ampel, die Ordnung auf die Straßen gebracht habe.

Das Gesetz verfolgt ein grundlegendes Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Das gilt etwa für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Die Plattformen sollen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was bei ihnen passiert.

Der zweite Teil des Digital-Pakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

Wer muss die neuen Regeln befolgen?

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln für digitale Dienste gelten, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das können Online-Marktplätze wie der von Amazon sein, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben. 

Was schreibt der DSA genau vor?

Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Ein Unterschied soll gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Das könnten etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen sein, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die etwa junge Frauen in die Magersucht treiben.

Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Manipulative «Dark Patterns», die Verbraucher zur Kaufentscheidung drängen, werden verboten. Auch sonst werden derlei irreführende Benutzeroberflächen – etwa bei der Cookie-Auswahl – weitgehend verboten. Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten bieten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Neu ist zudem ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatoren auslösen und dann über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden.

Was gilt für besonders große Dienste?

Als besonders groß gelten Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen sie künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Diese Berichte werden von der EU-Kommission und Außenstehenden geprüft. Außerdem sollen Forscher Zugang zu Daten bekommen, die etwa bestimmen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen. «Dies wird sich auf aufmerksamkeitsbasiertes Ranking auswirken, das den Konzernen mit Desinformation, Hass und Hetze die Taschen vollmacht», sagte die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese nach der Einigung. Erstmals habe man eine unabhängige gesellschaftliche Kontrolle der Plattformen.

Wie wirkt sich das auf das deutsche NetzDG aus? 

Deutschland war – zum Missfallen der EU-Kommission – schon vor Jahren mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet vorgeprescht. Das NetzDG dürfte durch den DSA hinfällig werden – auch, wenn das EU-Gesetz etwa bei den Löschfristen hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt. Insgesamt hat der DSA jedoch einen deutlich größeren Geltungsbereich. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte am Samstag mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten. 

Wie fallen die Reaktionen aus?

Die Einigung wurde überwiegend positiv aufgenommen. Claudia Prettner von Amnesty International sprach von einem «Wendepunkt in der Geschichte der Internetregulierung». «Der DSA führt zu einer Online-Welt, in der unsere Menschenrechte besser geachtet werden, indem die unkontrollierte Macht von Big Tech wirksam gebremst wird.» Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, sagte, der DSA sei für Überlebende des Holocaust ein «überaus deutliches Hoffnungszeichen», das sich jedoch in der Realität beweisen müsse.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal vom Samstag noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten ist noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate nachdem sie designiert worden sind gelten.

 

 

 

 

EU-Kommission ermittelt gegen Meta und Google

Brüssel/London (dpa) – Die EU-Kommission ermittelt wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung bei Online-Werbung gegen den Facebook-Konzern Meta und Google.

Eine Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen könne darauf abzielen, Konkurrenz auszugrenzen, teilte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Freitag zur Begründung mit. Google wies den Verdacht zurück. Weiterlesen

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