Hannover (dpa) – Die Russland-Nähe von Altkanzler Gerhard Schröder hat weiter keine Parteistrafe der SPD zur Folge. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover wies Anträge mehrerer SPD-Gliederungen in zweiter Instanz in einem Beschluss zurück, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Es lasse sich «nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen», dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, heißt es in dem Beschluss. «Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt.» Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien. «Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.»
Die SPD-Gliederungen, die die Berufung beantragt hatten, könnten nun noch Berufung zur SPD-Bundesschiedskommission beantragen. Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde. Weiterlesen