Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendes Schutzes von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt.
EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten eigentlich, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. «Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden», heißt es vonseiten der Kommission. Beim sogenannten Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Weiterlesen