Ohne Russland-Öl? Suche nach einer Lösung für Schwedt

Fragen und Antworten
Von Ansgar Haase, Silke Nauschütz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Schwedt/Brüssel (dpa) – Es geht rasant abwärts. Die deutsche Abhängigkeit von russischem Öl ist nach Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck binnen weniger Wochen um zwei Drittel gesunken.

Nun hält der Grünen-Politiker auch ein Ölembargo gegen Moskau wegen des Angriffs auf die Ukraine für machbar. Die Pläne der Europäischen Union dafür dürften schon bald konkreter werden. Doch bleibt eine hohe Hürde: der Betrieb der wichtigen Raffinerie in Schwedt, die große Teile Ostdeutschlands versorgt. Und es bleibt die Furcht vor einem weiterem Preisschock für Verbraucher und Industrie. Weiterlesen

EU: Rubel-Umtausch bei Gas-Zahlungen ist Sache Russlands

Brüssel (dpa) – Die Europäische Kommission hat Regelungen zu der von Russland geforderten Rubel-Zahlung für Gas-Lieferungen klargestellt.

Unternehmen, die wie von Moskau gefordert in Russland ein Bankkonto eröffneten und Lieferungen weiterhin in Euro zahlten, verletzten nicht die EU-Sanktionen gegen Russland, teilten Beamte der EU-Kommission am Donnerstag mit. «Was die Russen danach mit dem Geld machen, ist ihnen überlassen», sagte ein Beamter. Weiterlesen

EU-Kampagne: 112 Städte wollen bis 2030 klimaneutral werden

Brüssel (dpa) – 100 EU-Städte und 12 Partnerstädte wollen mit Hilfe der Europäischen Union bis 2030 klimaneutral werden. Auch deutsche Städte wie Frankfurt am Main, Dortmund und München sind Teil der Kampagne der Europäischen Kommission, wie aus einer Mitteilung am Donnerstag hervorgeht. 75 Prozent der EU-Bürger wohnen den Angaben zufolge in Städten. «Daher ist es wichtig, dass Städte als Ökosysteme für Experimente und Innovation dienen, um allen anderen zu helfen, bis 2050 klimaneutral zu werden.» Das Projekt soll durch 360 Millionen Euro bis 2023 finanziert werden. Weiterlesen

Ziel Klimaneutralität – Heidelberg und Mannheim erhalten EU-Hilfe

Brüssel/Mannheim (dpa/lsw) – Mannheim und Heidelberg sind unter den 112 Städten, die auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2030 von der Europäischen Union unterstützt werden. Beworben hatte sich im Südwesten neben den beiden Nachbarstädten auch Konstanz, das nicht zum Zuge kam. Aus ganz Deutschland waren 9 von 30 Kommunen mit ihrer Bewerbung erfolgreich, darunter Frankfurt am Main, Dortmund und München.

Die Kampagne der Europäischen Kommission trägt auch der Tatsache Rechnung, dass 75 Prozent der EU-Bürger in Städten wohnen und ihr Anteil bis zum Jahr 2050 bei knapp 85 Prozent liegen wird. Städte nehmen nach weiteren Angaben der EU-Kommission ungefähr 3 Prozent Landfläche der Erde ein, produzieren aber mehr als 70 Prozent der Treibhausgasemissionen. Aus diesem Grund muss nach dem Willen der EU der Klimanotstand in den Städten selbst und von deren Bewohnerinnen und Bewohnern bekämpft werden. Weiterlesen

Urheberrechtsverstöße: Deckelung von Anwaltskosten zulässig

Luxemburg (dpa) – Privatpersonen, die zum ersten Mal einen Urheberrechtsverstoß begehen, können weiterhin davon profitieren, nur einen begrenzten Teil der Anwaltskosten des Rechteinhabers zahlen zu müssen. Ein solcher Verstoß kann zum Beispiel das Angebot geschützter Musik oder Filme zum Download im Internet sein. Eine im deutschen Recht vorgesehene Deckelung von Anwaltskosten bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Donnerstag zulässig. Wie das Gericht betonte, haben Richter aber die Möglichkeit, von einer solchen Begrenzung der Kosten abzusehen, wenn es die spezifischen Merkmale des Falls zuließen (Rechtssache C-559/20). Weiterlesen

2,3 Millionen Ukraine-Flüchtlinge beantragten Schutz

Valletta (dpa) – Im Ukraine-Konflikt haben bislang 2,3 Millionen Flüchtlinge aus dem Kriegsland in der EU vorübergehenden Schutz beantragt. Das berichtete die in Malta ansässige EU-Asylagentur EUAA am Mittwoch.

Der vorläufigen Analyse zufolge sind das etwa 44 Prozent der Menschen, die bisher aus dem Land flohen. Jede Woche beantragten damit ungefähr 300.000 ukrainische Flüchtlinge in der EU, Norwegen oder der Schweiz vorläufigen Schutz. Weiterlesen

EU-Kommission: Mehr Arbeitsmigration gegen Fachkräftemangel

Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission will die Zuwanderung von Arbeitskräften in die Europäische Union erleichtern. Legale Migration habe rundum positive Auswirkungen, sagte Kommissionsvize Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel.

«Sie gibt Migrationswilligen die Möglichkeit, ihre Lebensumstände zu verbessern, und gleichzeitig werden mehr qualifizierte Arbeitskräfte für die Aufnahmeländer gewonnen, die wiederum die Wirtschaft für alle ankurbeln.» Schinas verwies auf einen erheblichen Fachkräftemangel in der EU und betonte: «Migration ist Teil der europäischen DNA.» Weiterlesen

Grenzkontrollen Österreichs wohl rechtswidrig – Folgen für Bayern?

Seit der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 wird an einigen Grenzen im Schengen-Raum kontrolliert. Wie lange soll das weitergehen? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Österreich betrifft, sorgt nun auch in Deutschland für Diskussionsstoff. 

Luxemburg/Berlin (dpa) – Die während der großen Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen dürften europarechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall «einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit» verlängern dürfen. «Im vorliegenden Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt.» Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20). Weiterlesen

Mehr als 2000 gefährliche Produkte gemeldet

Brüssel (dpa) – Eine Kaffeekanne, die Chemikalien abgibt oder ein Nachtlicht für Kinder, das einen elektrischen Schlag auslösen kann: Im vergangenen Jahr haben europäische Länder 2142 Mal vor gefährlichen Produkten gewarnt.

In mehr als einem Viertel der Fälle ging es dabei um Autos und andere motorisierte Fahrzeuge (26 Prozent), die als Produktkategorie erstmals an die Spitze der Liste waren. Es ging hauptsächlich um Rückrufe wegen technischer Probleme, wie EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag in Brüssel sagte. Weiterlesen

EU-Digital-Gesetz: Welche Regeln schreibt es vor?

Fragen & Antworten
Von Michel Winde, dpa

Brüssel (dpa) – Hass, Hetze, Desinformation: Nicht erst seit der Pandemie ist das Internet vielfach ein ungemütlicher Ort. Die Europäische Union steuert gegen.

Nach einem letzten Verhandlungsmarathon haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am frühen Samstagmorgen auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geeinigt, das gesellschaftliche Probleme im Netz angehen soll. Dazu gehören der Verkauf gefälschter Waren und die Nutzung sensibler Daten wie religiöse Überzeugungen und politische Ansichten für zielgerichtete Werbung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im

Überblick:

Was ist das Gesetz über digitale Dienste?

Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat. Ziel waren verbindliche Regeln für das Internet. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager verglich die Lage mit der ersten Ampel, die Ordnung auf die Straßen gebracht habe.

Das Gesetz verfolgt ein grundlegendes Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Das gilt etwa für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Die Plattformen sollen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was bei ihnen passiert.

Der zweite Teil des Digital-Pakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

Wer muss die neuen Regeln befolgen?

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln für digitale Dienste gelten, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das können Online-Marktplätze wie der von Amazon sein, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben. 

Was schreibt der DSA genau vor?

Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Ein Unterschied soll gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Das könnten etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen sein, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die etwa junge Frauen in die Magersucht treiben.

Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Manipulative «Dark Patterns», die Verbraucher zur Kaufentscheidung drängen, werden verboten. Auch sonst werden derlei irreführende Benutzeroberflächen – etwa bei der Cookie-Auswahl – weitgehend verboten. Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten bieten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Neu ist zudem ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatoren auslösen und dann über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden.

Was gilt für besonders große Dienste?

Als besonders groß gelten Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen sie künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Diese Berichte werden von der EU-Kommission und Außenstehenden geprüft. Außerdem sollen Forscher Zugang zu Daten bekommen, die etwa bestimmen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen. «Dies wird sich auf aufmerksamkeitsbasiertes Ranking auswirken, das den Konzernen mit Desinformation, Hass und Hetze die Taschen vollmacht», sagte die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese nach der Einigung. Erstmals habe man eine unabhängige gesellschaftliche Kontrolle der Plattformen.

Wie wirkt sich das auf das deutsche NetzDG aus? 

Deutschland war – zum Missfallen der EU-Kommission – schon vor Jahren mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet vorgeprescht. Das NetzDG dürfte durch den DSA hinfällig werden – auch, wenn das EU-Gesetz etwa bei den Löschfristen hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt. Insgesamt hat der DSA jedoch einen deutlich größeren Geltungsbereich. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte am Samstag mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten. 

Wie fallen die Reaktionen aus?

Die Einigung wurde überwiegend positiv aufgenommen. Claudia Prettner von Amnesty International sprach von einem «Wendepunkt in der Geschichte der Internetregulierung». «Der DSA führt zu einer Online-Welt, in der unsere Menschenrechte besser geachtet werden, indem die unkontrollierte Macht von Big Tech wirksam gebremst wird.» Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, sagte, der DSA sei für Überlebende des Holocaust ein «überaus deutliches Hoffnungszeichen», das sich jedoch in der Realität beweisen müsse.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal vom Samstag noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten ist noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate nachdem sie designiert worden sind gelten.

 

 

 

 

EU: Russisches Gas ohne Sanktionsverstoß bezahlbar

Brüssel (dpa) – EU-Unternehmen dürften nach Einschätzung der EU-Kommission weiter für russisches Gas bezahlen können ohne europäische Sanktionen gegen Moskau zu verletzen.

Ein Sprecher der Behörde sagte mit Blick auf das russische Dekret, das Rubelzahlungen für Gaslieferungen an den Westen vorsieht: «Wir haben das neue Dekret sorgfältig analysiert und stehen in Kontakt mit den Behörden der Mitgliedstaaten und den betroffenen Energieunternehmen.» Bereits am Donnerstag habe man den EU-Staaten mit Blick auf Gasimporte einen Leitfaden geschickt. Weiterlesen

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