Spanier muss Ex-Frau für Hausarbeit rund 200.000 Euro zahlen

Madrid (dpa) – Für 25 Jahre Hausarbeit muss ein Mann in Spanien seiner Ex-Frau eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Richter in Vélez-Málaga entschieden, berichteten die Zeitung «La Vanguardia» und andere Medien. Freuen darf sich nicht nur die 48 Jahre alte Ivana Moral, die sich vor Gericht durchsetzte. «Es ist ein Urteil, das Klagen anderer Frauen die Tür öffnet», stellte «La Vanguardia» fest.

Sie sei «sehr verliebt» gewesen, als sie mit 20 geheiratet habe, erzählte Moral «La Vanguardia». Doch schon bald habe sie gemerkt, dass ihre Ehe alles andere als ein Rosengarten sein würde. «Ich habe mich getreten, unterdrückt und missbraucht gefühlt», erzählte sie. Sie habe sich nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitnessstudios ihres Mannes arbeiten müssen. Mindestens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuftet. Dafür habe sie aber weder finanzielle noch moralische Anerkennung erhalten. Weiterlesen

Entschädigung von NS-Opfern: Deutschland klagt gegen Italien

Den Haag (dpa) – Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht.

Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich. Weiterlesen

BGH-Urteil: Lockdown-Betroffene bekommen keine Entschädigung

Pandemie
Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.

Der Gesetzgeber habe mit den verschiedenen Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Brandenburg. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. (Az. III ZR 79/21)

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann hatte in der Verhandlung am 3. März gesagt, dass bundesweit sehr viele ähnliche Verfahren bei den Gerichten anhängig seien. Deren Ausgang ist nun vorgezeichnet. Weiterlesen

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