Unionspolitiker offen für Änderung von Transsexuellengesetz

Berlin (dpa) – Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging.

«Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten», führen die Unterzeichner aus. Die Pläne der Ampel gingen «in ihrem extremen und pauschalen Ansatz» aber zu weit. Weiterlesen

Union beantragt U-Ausschuss zu Steueraffäre: Scholz im Fokus

Berlin (dpa) – Die Union hat im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur möglichen Verstrickung von Kanzler Olaf Scholz und anderen Politikern in den Steuerskandal um die Hamburger Warburg Bank beantragt. Es gebe trotz eines ähnlichen Ausschusses in Hamburg weiterhin viele offene Fragen und Widersprüche, sagte der Abgeordnete Matthias Hauer in Berlin. Scholz habe bislang keinen Aufklärungswillen gezeigt.

SPD und FDP äußerten rechtliche Bedenken: Es sei fragwürdig, ob der Bundestag diese Hamburger Angelegenheit überhaupt untersuchen dürfe. Außerdem seien alle Fragen im dortigen Ausschuss längst beantwortet worden. «Der CDU/CSU geht es nicht um Erkenntnisgewinn, sondern um reine Stimmungsmache gegen Olaf Scholz», kritisierte der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi. Weiterlesen

Baustelle Wahlrecht: Karlsruhe überprüft schwarz-rote Reform

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Wie kann man den zu groß gewordenen Bundestag auf Normalmaß zurechtstutzen – fair und gerecht für alle Parteien? Darüber schwelt aktuell ein heftiger Streit, aber die Frage treibt die Politik seit Jahren um. 2020 gab es schon einmal eine Wahlrechtsreform, durchgesetzt von der schwarz-roten Koalition. FDP, Grüne und Linke, damals allesamt in der Opposition, hatten deswegen das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Am Dienstag wird nun in Karlsruhe verhandelt – obwohl die Kläger von einst in Sachen Wahlrecht heute bei weitem nicht mehr an einem Strang ziehen.

Warum soll das Wahlrecht überhaupt reformiert werden?

Die Sollgröße des Bundestags beträgt laut Gesetz 598 Abgeordnete. Aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es inzwischen deutlich mehr Parlamentarier. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Das hat dazu geführt, dass im aktuellen Bundestag 736 Abgeordnete sitzen, so viele wie nie zuvor.

Weshalb gibt es Streit?

Je nachdem, an welcher Stellschraube man dreht, profitiert die eine Partei mehr als die andere. Und niemand will wegen der Reform an Macht und Einfluss verlieren. Deshalb ist es trotz einiger Anläufe nie gelungen, einen Kompromiss zu finden, den alle mittragen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben am 17. März eine Wahlrechtsänderung beschlossen, durch die der Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete schrumpfen soll. Vorgesehen ist, die Überhang- und Ausgleichsmandate ganz abzuschaffen. Außerdem soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Das würde sich vor allem für CSU und Linke nachteilig auswirken. Auch diese Reform wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit in Karlsruhe landen. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren aber nicht abgeschlossen.

Worum geht es jetzt in Karlsruhe?

Um die Wahlrechtsfassung, nach der 2021 der aktuelle Bundestag gewählt wurde. Die Änderungen, die CDU/CSU und SPD 2020 vorgenommen hatten, waren deutlich weniger weitgehend. Sie bestehen im Wesentlichen darin, dass erst ab dem vierten Überhangmandat ein Ausgleich stattfindet und dass Direktmandate auch auf Listenmandate derselben Partei in anderen Bundesländern angerechnet werden.

Warum ist das relevant, wenn schon die nächste Reform läuft?

Wegen der vielen Pannen am Wahltag soll die Bundestagswahl nach einem Beschluss des Bundestags in einigen Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Noch ist es nicht so weit, denn auch hierzu läuft ein Verfahren in Karlsruhe. Die Wiederholungswahl müsste aber nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter besteht deshalb ein öffentliches Interesse daran, dass geklärt wird, ob diese Regeln verfassungsgemäß sind.

Was bedeutet das für die beteiligten Parteien?

Der zuständige Zweite Senat zieht das Verfahren jetzt durch – auch wenn FDP, Grüne und Linke es angesichts der neuen Reform lieber ad acta legen würden. Die 216 Abgeordneten, die einst gemeinsam ihren sogenannten Normenkontrollantrag einreichten, haben Mitte März erfolglos beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht schon zur Verhandlung geladen.

Was ist inhaltlich zu erwarten?

Die Richterinnen und Richter haben sich Mitte 2021 schon einmal geäußert. Damals war zu entscheiden, ob das geänderte Recht bei der anstehenden Wahl angewandt werden durfte. In dieser Eilentscheidung klingen einige Bedenken an – so die Sorge, dass die Sitzverteilung inzwischen so kompliziert geworden sein könnte, dass sie für die Wähler überhaupt nicht mehr durchschaubar sei. Trotzdem gab es erst mal grünes Licht. Denn die Richter gingen davon aus, dass von den Änderungen nur relativ wenige Mandate betroffen sein dürften. In allen Einzelheiten werden die Vorschriften erst jetzt geprüft.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Im Normenkontrollverfahren entscheidet der Senat formal nur, ob eine Vorschrift verfassungsgemäß ist oder nicht. Was passieren würde, wenn es Beanstandungen gibt, lässt sich nicht ganz eindeutig vorhersagen. Eine Neuwahl wäre ein sehr unwahrscheinliches Extrem-Szenario. Zur Wahl 2021 sind auch noch Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Denkbar ist daher auch, dass dann in diesen Verfahren geprüft wird, wie schwer der Wahlfehler wiegt und welche Folgen das für den aktuellen Bundestag hätte. Das Urteil wird in den nächsten Monaten verkündet.

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Flüchtlinge: Unions-Fraktionsvize wirft Faeser Täuschung vor

Berlin (dpa) – Seit Jahresbeginn sind rund 81.000 Menschen vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nach Deutschland geflüchtet, deutlich weniger als in den ersten Kriegsmonaten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Mathias Middelberg hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach waren zum Stichtag 31. März im Ausländerzentralregister 81.647 Menschen erfasst, die im Zeitraum Januar bis März 2023, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, nach Deutschland eingereist waren.

Angesichts dieser Zahl warf Middelberg Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, sie führe die Öffentlichkeit in die Irre. Der CDU-Politiker bezog sich dabei auf eine Interview-Äußerung der Ministerin aus der vorvergangenen Woche. Faeser hatte gesagt: «Acht von zehn Geflüchteten kommen aus der Ukraine. Da kann es keine Höchstgrenzen für Menschlichkeit geben.» Weiterlesen

Deutschlandticket: Verbraucherschützer warnen vor Nachteilen

Berlin (dpa) – Zwei Wochen vor dem Start des Deutschlandtickets haben Verbraucherschützer vor einer Einschränkung von Fahrgastrechten für Nutzer der neuen Fahrkarte gewarnt.

«Nutzer des Deutschlandtickets drohen ÖPNV-Kunden zweiter Klasse zu werden», sagte Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Deutschen Presse-Agentur vor einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags. «Fahrgastrechte dürfen nicht eingeschränkt werden.»

Hintergrund ist die nicht so bekannte, aber für Fahrgäste sehr praktische «IC oder ICE»-Option: Wenn ein Nahverkehrszug absehbar mit wenigstens 20 Minuten Verspätung am Ziel ankommen wird, können die Fahrgäste mit reinem Nahverkehrsticket für diese Strecke auch einen schnelleren Zug des Fernverkehrs nutzen. Das zusätzliche Ticket müssen die Fahrgäste zunächst selbst bezahlen, haben aber Anspruch auf Erstattung. Weiterlesen

«Cum-Ex»-Affäre: Widersprach sich Scholz bei Befragungen?

Hamburg (dpa) – Vor dem Finanzausschuss des Bundestages hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als damaliger Finanzminister 2020 nach Erinnerung von Zeugen widersprüchlich zur sogenannten «Cum-Ex»-Affäre geäußert.

Vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zu der Affäre erklärte der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio de Masi, Scholz habe zunächst über ein Treffen mit dem Gesellschafter der Warburg Bank, Christian Olearius, gesagt: «Er könne sich zu Gesprächsinhalten aufgrund des Steuergeheimnisses nicht äußern.»

In einer zweiten, als geheim eingestuften Sitzung am 1. Juli 2020 habe Scholz dann erklärt, er habe bei dem Treffen mit Olearius am 10. November 2017 nur passiv zugehört. Erst in einer dritten Sitzung des Ausschusses am 9. September 2020 habe Scholz Erinnerungslücken geltend gemacht. De Masi sagte, er habe sich als Mitglied des Finanzausschusses getäuscht gefühlt. Weiterlesen

Mehrheit: Schwarzfahren sollte keine Straftat mehr sein

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform «Frag den Staat», die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

In der Regel muss, wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, eine Geldstrafe bezahlen. Die Meinungsforscher hatten erst gefragt, ob die Teilnehmer der Umfrage es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Hier ist die Bevölkerung gespalten: Die Hälfte der Wahlberechtigten findet das richtig. 45 Prozent der Bundesbürger sind dagegen. Rund fünf Prozent der Befragten hatten dazu keine Meinung oder machten keine Angaben. Gegen die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer sprachen sich vor allem Anhänger der Grünen und der Linkspartei aus. Mehrheitlich richtig finden die geltende Rechtslage in dieser Frage die Anhänger aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien.

Kommt eine Reform des Sanktionsrechts?

Die Antworten auf die zweite Frage, ob Schwarzfahren künftig in Deutschland so wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße gehandhabt werden sollte, lassen jedoch eine große Offenheit für eine Reform erkennen. Den Angaben zufolge fänden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.

Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionenrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Am kommenden Montag soll es dazu eine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die Betroffene dann hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht künftig eine Halbierung der Zahl der Hafttage vor.

Entkriminalisierung nicht Teil der Reform

Die von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorgeschlagene Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist nicht Teil dieser geplanten Reform. Erste Vorschläge dazu, wie man künftig mit der sogenannten Beförderungserschleichung umgehen will, sollen aber bald kommen.

«Das Fahren ohne Fahrschein gehört nicht ins Sanktionenrecht, sondern wird im Rahmen der von mir ebenfalls geplanten Reform des besonderen Teils des Strafgesetzbuches überprüft werden», sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker verspricht: «Dazu wird es im Laufe dieses Jahres einen Entwurf geben.» Er fügt hinzu: «Das ist in der Koalition auch bekannt.» Das mag ein Seitenhieb auf Rechtspolitiker der Ampel sein, die sich in Debatten zur Reform des Sanktionenrechts immer wieder auch zum Schwarzfahren geäußert hatten. Dass es da einen Zusammenhang gibt, ist klar. Denn das Fahren ohne gültigen Fahrschein gehört zu den Delikten, die am häufigsten Anlass für eine Ersatzfreiheitsstrafe sind.

Antrag aus Berlin und Bremen

Die Landesregierungen von Berlin und Bremen hatten bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Juni einen Antrag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht. Eine Mehrheit fand sich dafür damals nicht.

Dazu, wo er selbst genau in dieser Frage steht, lässt sich Buschmann nicht in die Karten schauen. Er habe dazu «eigene Vorstellungen, aber das werden wir erst in die Koalition besprechen», sagt er. Und: «Da gibt es auch nicht nur Schwarz oder Weiß, sondern eine ganze Reihe verschiedener Modelle.»

Eisenreich: Notorisches Schwarzfahren soll Straftat bleiben

Das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen könnte nach Meinung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) auch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat bestraft werden. «Mir ist wichtig, dass nicht Menschen kriminalisiert werden, die einmal ohne Fahrschein unterwegs sind», sagte Eisenreich der Deutschen Presse-Agentur. Da sehe er Handlungsbedarf. Aber «notorische Schwarzfahrer sollen weiter mit einem Straftatbestand angemessen sanktioniert werden können». Das schütze die Verkehrsbetriebe und die große Mehrheit der ehrlichen Kunden, die Fahrscheine kauften und letztlich für die Schwarzfahrer mitbezahlen müssten.

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Dobrindt warnt wegen Haushaltsstreit vor Steuererhöhungen

Berlin (dpa) – CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat angesichts des Haushaltsstreits der Ampel-Regierung vor Steuererhöhungen gewarnt. Er habe «kein Vertrauen in die FDP, dass sie die weiteren Steuererhöhungswünsche von Grünen und SPD abwehren wird», sagte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Er kritisierte: «Dass sich die Ampel bei absoluten Rekordsteuereinnahmen des Bundes im Jahr 2023 auf keinen Haushalt einigen kann und weitere Steuererhöhungen und eine hohe Neuverschuldung im Raum stehen, ist der deutliche Ausdruck von mangelnder finanzpolitischer Seriosität.» Weiterlesen

Union will U-Ausschuss zum Steuerskandal um Warburg-Bank

Berlin (dpa) – Die Union will zur politischen Aufarbeitung des Steuerskandals um die Hamburger Warburg-Bank einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einsetzen. Das kündigte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Dienstag in Berlin an.

Der Ausschuss soll klären, ob in Olaf Scholz’ (SPD) Zeit als Hamburger Bürgermeister politischer Einfluss auf den Steuerfall genommen wurde und auf Rückforderungen gegen die Bank in Milliardenhöhe verzichtet werden sollte. Auch soll geprüft werden, ob die Erinnerungslücken, auf die sich der Kanzler in dem Zusammenhang beruft, glaubhaft sind.

Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung im Dezember 2016 eine ursprünglich geplante Rückforderung von 47 Millionen Euro wegen zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuern an die Bank doch nicht erhoben und zunächst in die Verjährung laufen lassen. Eine zweite Forderung über weitere 43 Millionen Euro war Ende 2017 erst kurz vor der Verjährung auf Weisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden. Weiterlesen

CDU-Abgeordneter: Amokschütze hätte Waffe abgeben müssen

Berlin (dpa) – Die Amoktat in einer Hamburger Gemeinde der Zeugen Jehovas bietet aus Sicht des Innenpolitikers Marc Henrichmann (CDU) keinen Anlass für eine Verschärfung des Waffenrechts. Sie werfe vielmehr ein Schlaglicht auf Versäumnisse der lokalen Behörden im Umgang mit dem späteren Schützen, für dessen mangelnde Zuverlässigkeit es mehrere Anhaltspunkte gegeben habe, sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur.

«Es ist unverantwortlich, dass die Hamburger Behörden dem Täter die waffenrechtliche Erlaubnis nicht entzogen haben», sagte Henrichmann. «Unsere Waffengesetze bieten alle Möglichkeiten, bei psychischen Auffälligkeiten die Waffen sofort einzuziehen – bis der Sachverhalt geklärt ist.» Weiterlesen

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