Leipzig/Ensdorf (dpa/lrs) – Die Klage der saarländischen Gemeinde Nalbach gegen die Teilflutung des Bergwerks in Ensdorf ist unzulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Mitteilung vom Donnerstag.
Das Bergamt Saarbrücken hatte einen sogenannten Sonderbetriebsplan aus dem Jahr 2013 für die Flutung des Betriebsbereichs Duhamel des Bergwerks Saar genehmigt. Dieser sah vor, das Grubenwasser bis auf 400 Meter unter Normalnull steigen zu lassen. Weiterlesen