Karlsruhe weist Verfassungsschutz in die Schranken

Grundsatzurteil
Von Anja Semmelroch, dpa 

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht schützt unbescholtene Bürger besser davor, ungerechtfertigt ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das besonders weitgehende bayerische Verfassungsschutzgesetz in vielen Punkten statt. Nach Einschätzung von Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) laufen die Vorgaben des mehr als 150-seitigen Grundsatzurteils darauf hinaus, dass auch die anderen Länder und der Bund ihre Gesetze überarbeiten müssen. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen