Karlsruhe lehnt AfD-Eilantrag zu Ausschussvorsitzenden ab

Karlsruhe (dpa) – Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen.

Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Es sei «nicht von vornherein völlig ausgeschlossen», dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit. (Az. 2 BvE 10/21) Weiterlesen

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