23,8 Millionen pendelten für die Arbeit in andere Städte

Berlin (dpa) – Rund 23,8 Millionen Menschen sind im vergangenen Jahr für die Arbeit regelmäßig über ihre Wohnortgrenzen hinweg in eine andere Stadt gependelt. Das waren knapp zwei Drittel aller im Jahr 2021 gemeldeten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wie aus dem neuen Pendler-Atlas hervorgeht, den die Statistikämter der Länder gemeinsam auf ihrem Portal veröffentlicht haben.

Die stärksten Pendelströme gingen demnach in die vier deutschen Metropolen München (rund 503.600 Einpendler), Frankfurt am Main (445.250), Hamburg (425.900) und Berlin (425.000). Weiterlesen

Studie: Arbeitnehmer weltweit mögen Heimbüro

München (dpa) – Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie ist das Heimbüro zum weltweit verbreiteten Arbeitsplatz geworden. Nach einer vom Ifo-Institut veröffentlichten Umfrage von Wirtschaftswissenschaftlern sind im Schnitt aller Branchen und Arbeitnehmer in den abgefragten 27 Ländern 1,5 Tage Homeoffice pro Woche üblich. Deutschland liegt mit 1,4 Tagen knapp darunter. In Frankreich sind es laut Ifo 1,3 Tage, in den USA 1,6 und in Japan 1,1 Tage.

«Nie zuvor hat irgendein Ereignis in so kurzer Zeit derart umfassend das Arbeitsleben umgekrempelt», kommentierte Ifo-Wissenschaftler und Mitautor Mathias Dolls. Der deutsche Wissenschaftler arbeitete mit Kollegen aus fünf weiteren Forschungseinrichtungen in den USA, Großbritannien und Mexiko zusammen, darunter die zwei US-Universitäten Stanford und Princeton. Die Ergebnisse seien Durchschnittswerte, da in manchen Branchen die Arbeit im Homeoffice gar nicht möglich sei, sagte Dolls auf Anfrage. Weiterlesen

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice: Was ab Mittwoch gilt

Von Alexander Sturm, dpa 

Berlin (dpa) – Im Kampf gegen die Pandemie gelten ab Mittwoch auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte.

Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen 

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. 

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen», sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum – etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein»

Beckmann, Mitglied der Geschäftsleitung beim Chemie- und Pharmakonzern Merck, spricht von einer «Irrsinnskomplexität». Merck werde für 3G-Kontrollen eine eigene App haben, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. BASF setzt zunächst auf eine Übergangsregelung, wie der Konzern dem Wirtschaftsmagazin «Capital» bestätigte. Bis Anfang Dezember würden Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren kontrollieren.

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden – etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus – also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen 

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

 

 

 

Corona-Schutz am Arbeitsplatz in unterschiedlichen Ländern

Berlin (dpa) – Die möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.

Damit wollen die «Ampel»-Parteien in Betrieben den Schutz vor Ansteckung erhöhen. Etliche Fragen sind aber noch ungeklärt. In anderen europäischen Ländern gelten bisher diese Schutz-Regeln für den Arbeitsplatz:  Weiterlesen

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