Die BUV BürgerUnion informiert: Eine Entscheidung ist überfällig

In einem Pressebericht der Tageszeitung vom 21.10.2010 kommen die Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und der Geschäftsführer der Vulkaneifelbahn ausführlich zu Wort und zeigen sich zuversichtlich, die Betriebsgenehmigung für die Strecke von Prüm nach Gerolstein zu bekommen. Eigentümer der Trasse sind die VG Prüm und die Stadt Gerolstein, deren Räte 2007/2008 beschlossen hatten auf der Trasse einen vom Land befürworteten Radweg anzulegen. (Am  06.12 2007 wurde vom Wirtschaftsministerium „der Ausbau dieses Teilstückes als „sinnvolle Ergänzung zum grenzüberschreitenden Radwanderweg von Prüm nach St. Vith“ ausdrücklich begrüßt) Die Beschlüsse wurden parteiübergreifend und mit klaren Mehrheiten gefasst.

Bezeichnend für das Versagen der etablierten Parteien ist seitdem deren Weigerung, im Sinne der Bürgerschaft und der Vorgaben des Parteiengesetzes Farbe zu bekennen und gegenüber der Öffentlichkeit (den Wählern) ihre Position offenzulegen. Nur dann könnten sich die Bürger ein Urteil bilden, ob und von wem dem Gemeinwohl Vorrang vor rein gewinnorientierten Unternehmerinteressen  eingeräumt wird.  Im selben Artikel behauptet Petry (seit kurzem als Nachrücker Fraktionsmitglied der SPD im VG Rat Gerolstein) u. A.: …“ bei den Wochenendverkehren von Mai bis Oktober sehe ich ein Potenzial von 15.000 bis 20.000 zusätzlichen Tagesgästen für Prüm.“ Im Klartext heißt das, dass Petrys Schienenbusse pro Wochenende durchschnittlich 673 zusätzliche Tagesgäste nach Prüm bringen würden. Dies ernst genommen, sollten die Prümer schon jetzt die abgebaute Gleisanlage wiederherstellen, zusätzliche Hotel-, Restaurants- und Cafe-Plätze schaffen  sowie ihren Bahnhof wieder reaktivieren. Petry sagt übrigens nicht, wie seine Gewinnerwartungen sind. Allerdings wird er auch nie danach gefragt.
 
Seine unternehmerischen Risiken dürften überschaubar sein, würde doch der Steuerzahler für die Streckensanierung mit mehreren Millionen Euro zur Kasse gebeten, und hunderttausende Euro an jährlichen Betriebskostenzuschüssen, ebenfalls vom Steuerzahler, wären fällig. Wichtige Straßenverkehrsmaßnahmen würden  auf Jahrzehnte blockiert, die Kommunen hätten die Trasse umsonst gekauft, könnten die kreditfinanzierten Kosten abschreiben und würden mit Sicherheit noch jedes Jahr zusätzlich zur Kasse gebeten. Eine einmal ausgestellte Betriebsgenehmigung wäre wegen der spezifischen Verträge für  Jahrzehnte unumkehrbar. Bleibt zu hoffen, dass Minister Hering sich bei der Entscheidungsfindung an seine Aussage von 2007 erinnert, dass „vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation – insbesondere auch im Bereich der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der regulären Angebote des Rheinland-Pfalz – Taktes – das Land derzeit keine Möglichkeiten sieht, den zuständigen Zweckverbänden SPNV zusätzliche Mittel für Bestellungen weiterer Ausflugsverkehre zur Verfügung zu stellen“. Die Haushaltssituation in Land und Kommunen dürfte sich seit 2007 kaum verbessert haben.

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