Prozess um Raserunfall hat in Trier begonnen

Trier (dpa/lrs) – Nach einem Raserunfall mit einem lebensgefährlich verletzten Fußgänger hat am Donnerstag der Prozess gegen zwei junge Männer vor dem Landgericht Trier begonnen. Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Fahrer des Tatautos versuchten Totschlag, Unfallflucht und die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vor. Der 22-Jährige habe am 31. Juli 2021 mit seinem «rücksichtslosen Streben nach höchstmöglicher Geschwindigkeit zumindest billigend in Kauf genommen, bei einer Kollision mit einem Menschen diesen tödlich zu verletzen», sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel.

Der junge Mann habe sich von einem befreundeten Fahrer in einem anderen Auto «angestachelt gefühlt», als dieser beim Ampelstart und der Durchfahrt einer Unterführung mehrere kurze Beschleunigungs- und Bremsmanöver mit aufheulendem Motor gemacht habe. Er habe den Freund überholt und dann Gas gegeben, sodass er an einer Stelle eine maximale Geschwindigkeit von 105 bis 115 Stundenkilometern erreichte, sagte Samel.

Als ein Fußgänger die Straße querte, erfasste der Fahrer diesen trotz Bremsung mit einer Geschwindigkeit «von mindestens 70 Stundenkilometern». Der junge Mann sei frontal auf die Motorhaube geprahlt und ein Stück mitgeschleift worden.

Der 22 Jahre alte Angeklagte (l), der das Tatauto gefahren haben soll, sitzt neben seinem Anwalt Otmar Schaffarczyk. Foto: Birgit Reichert/dpa

Das Opfer habe dabei «schwerste, lebensgefährliche Verletzungen am ganzen Körper» erlitten. Der Anwalt des Fahrers, Otmar Schaffarczyk, sagte am Rande des Prozesses, seinem Mandanten tue das alles «unfassbar leid».

Der 23-Jährige, der dem 22-Jährigen nach dem Unfall geholfen haben soll, das Tatauto zu verstecken, ist wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Nach dem Unfall hatten sich beide Fahrer mit ihren Autos vom Tatort entfernt, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Unfallfahrzeug wurde einen Tag später versteckt an einem abgelegenen Ort in Trier gefunden. Der 22-Jährige, der mit europäischen Haftbefehl gesucht worden war, wurde gut einen Monat später in Berlin festgenommen

Die beiden Fahrer haben sich laut Ermittlern kein Rennen geliefert. Man könne sich aber auch als Einzelner eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafbar machen, wenn sich «mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt», hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

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