Keine Einigung in Schmerzensgeldklage gegen Trierer Bischof

Trier (dpa/lrs) – Der Streit um Schmerzensgeld zwischen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Mitarbeiterin des Bistums Trier und dem Trierer Bischof Stephan Ackermann geht weiter. Bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht Trier am Donnerstag wurde keine gütliche Einigung zur Beilegung des Streits erreicht, sagte die Richterin am Ende der Güteverhandlung. Daher werde ein Kammertermin für Mitte Juni anberaumt. Die Streitparteien könnten sich vorher aber noch auf schriftlichem Weg einigen, sagte die Richterin.

Die unter dem Pseudonym bekannte Karin Weißenfels hat das Bistum Trier und den Bischof auf 20.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Grund: Der Bischof hatte im März 2022 bei einer Informationsveranstaltung mit Bistumsmitarbeitenden das Pseudonym der Frau gebrochen und deren Klarnamen genannt hat. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller bezeichnet den Fall von Karin Weißenfels als «unfassbar schlimme Geschichte». Sie sei vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang schwer sexuell ausgebeutet worden. «Sie war ihm ausgeliefert, er hat sie abhängig gemacht.» Als sie schwanger wurde, habe er sie zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt. «Damit wird sie ihr Leben lang nicht fertig», sagte Schüller, der die Frau als kirchenrechtlicher Fachanwalt bereits über viele Jahre begleitet.

Die Frau gibt in ihrer Klage an, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. «Damit verbunden ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts», sagte ihr Anwalt Oliver Stegmann. Ihr Schutz durch die Anonymität habe dadurch «einen erheblichen Kratzer, wenn nicht Riss bekommen». Die Frau hatte unter dem Pseudonym über ihren Leidensweg in dem 2020 erschienen Buch «Erzählen als Widerstand» berichtet.

Der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, sagte, man sei sich einig, dass der Bischof bei der Nennung des Klarnamens «ein Fehlverhalten an den Tag» gelegt habe. Man sei aber nur bereit, über eine Entschädigungszahlung zu sprechen, wenn die Klägerin keine weiteren Vorwürfe gegen den Bischof erhebe. Der Fall traumatisiere inzwischen auch den Bischof.

«Ich weiß nicht, was den Bischof traumatisiert haben könnte», erwiderte der Anwalt der Klägerin, Stegmann. Es sei «eine unfassbare Strategie» der Gegenseite, sich jetzt als Opfer hinstellen zu wollen. Die Klägerin war zu dem Gütetermin nicht gekommen, daher war er öffentlich.

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