Wegen Wohnungsmangel: Trier verbietet neue Ferienwohnungen

Trier (dpa/lrs) – Die Stadt Trier geht wegen knappen Wohnraums gegen neue Ferienwohnungen vor. Künftig ist es verboten, normale Wohnungen länger als insgesamt zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung zu nutzen, geht aus der «Zweckentfremdungssatzung» hervor, die der Trierer Stadtrat am Donnerstagabend beschlossen hat. Nicht zulässig ist es auch, Wohnungen «länger als sechs Monate ununterbrochen leer» stehen zu lassen oder Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Fläche «für gewerbliche oder berufliche Zwecke» zu verwenden.

Bereits bestehende Ferienwohnungen berührt die neue Satzung nicht – sie dürfen bestehen bleiben. Und wer trotz Satzung Wohnungen in neue Ferienwohnungen umwandeln will, kann dies tun, wenn er dafür «Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen» schafft. Zudem kann er sich für eine Genehmigung auch freikaufen: Dazu muss er laut Satzung einmalig 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zahlen.

Wer ohne Genehmigung künftig Wohnraum zweckentfremdet, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen, steht in der Satzung, die mit 28 Ja-Stimmen gegen 20 Nein-Stimmen beschlossen wurde.

Der Erlass der Satzung war für Trier auf der Grundlage des Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum von 2020 möglich. Dieses Gesetz will verhindern, dass bestehender Wohnraum «durch lukrative Zweckentfremdung oder Leerstand bzw. Verfall» dem Markt entzogen wird.

Voraussetzung ist, dass in der Kommune «die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist». Dies sei in Trier der Fall, hieß es. Die neue Satzung soll ab 2023 in Kraft treten. Ähnliche Satzungen zum Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es bereits in Mainz und in Speyer.

 

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