Urschrift der Landesverfassung im Kulturgut-Verzeichnis

Mainz (dpa/lrs) – Die Urschrift der rheinland-pfälzischen Verfassung ist in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen worden. «Diese freudige Nachricht ist ein ganz besonderes Geburtstagsgeschenk und hat uns passenderweise genau in diesen Tagen erreicht, an denen wir das 75-jährige Bestehen der Landesverfassung feiern», teilte Landtagspräsident Hendrik Hering am Montag in Mainz mit.

Die Urschrift der Verfassung vom 18. Mai 1947 lagere sicher in der Landtagsverwaltung. Auf sie schwören die Ministerpräsidentinnen beziehungsweise Ministerpräsidenten sowie die Ministerinnen und Minister ihren Amtseid. Im Foyer des Deutschhauses befindet sich für die Öffentlichkeit ein Faksimile der Urschrift der Verfassung.

«Die Verfassung ist ein Symbol für die Entstehung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und steht für den demokratischen Neuanfang nach Nazi-Diktatur und Krieg», sagte Hering. Sie sei damit auch ein grundlegendes Dokument für die Identität der Rheinland-Pfälzer. «Die Verfassung drückt den gemeinsamen Willen der Bürgerinnen und Bürger aus, in einer demokratischen, freien und gleichen Gesellschaft zu leben.»

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts listet für Deutschland und die Bundesländer besonders bedeutsame Zeugnisse des kulturellen Erbes auf.

 

 

 

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