Staatssekretär Manz muss wieder in Untersuchungsausschuss

Mainz (dpa/lrs) – Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz (Grüne) soll am 7. Oktober zum dritten Mal vom Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des rheinland-pfälzischen Landtags befragt werden. Dabei werde es um das hydrologische Gutachten gehen, das die Staatsanwaltschaft Koblenz in Auftrag gegeben hatte, kündigte der Ausschussvorsitzende Martin Haller (SPD) am Freitagmorgen zu Beginn der öffentlichen 28. Sitzung in Mainz an.

In dem Gutachten kommt der Bonner Sachverständige Thomas Roggenkamp zu dem Schluss, dass die Pegel-Prognosen am 14. Juli vergangenes Jahr ab 14.22 Uhr gereicht hätten, «um von einem Hochwasser größer als 2016 auszugehen». Das Gutachten zeige, «dass das Land zu spät gewarnt hat», sagte der Obmann der oppositionellen CDU, Dirk Herber. «Für dieses Organisationsversagen trägt Staatssekretär Manz persönlich Verantwortung.» CDU und Freie Wähler fordern den Rücktritt des Staatssekretärs. Die AfD will ihn zunächst dazu hören.

Auch die ehemalige Präsidentin des Landesamts für Umwelt (LfU), Sabine Riewenherm, die am frühen Abend des 14. Juli in einer Mail von einer sich anbahnenden Katastrophe gewarnt hatte, soll am 7. Oktober noch einmal vernommen werden. Ebenso werden der für den Hochwassermeldedienst zuständige LfU-Referent Norbert Demuth, der Abteilungsleiter für Hydrologie, Thomas Bettmann, und der für Wasserwirtschaft zuständige Abteilungsleiter Andreas Christ noch einmal geladen.

Als Sachverständiger soll außer Roggenkamp auch der Direktor des Instituts für Wasserbau und Wasserwirtschaft der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen gehört werden.

 

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