Schwangerschaftsabbruch: Binz begrüßt Aufhebung von 219a

Mainz (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Familienministerin Katharina Binz hat die Aufhebung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche begrüßt. Frauen hätten bei einer ungewollten Schwangerschaft jetzt alle Möglichkeiten, sich über einen Abbruch zu informieren, sagte die Grünen-Politikerin am Freitag. Eine große Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag stimmte für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

Der Paragraf 219a führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.

«Die Streichung von Paragraf 219a ist ein wichtiges Zeichen und es ist ein guter Tag für Frauen in Deutschland», sagte Binz. «Für ungewollt Schwangere wird eine Abtreibung nun mit weniger Hürden verbunden sein, da es Ärztinnen und Ärzten jetzt möglich ist, ungestraft öffentlich und ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.»

Zufrieden zeigte sich auch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig gewesen, sagte am Freitag Kammerpräsident Günther Matheis. «Es muss möglich sein dürfen, betroffenen Frauen in schwierigen persönlichen Situationen sachgerechte Informationen zu geben.»

 

 

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