Rheinland-Pfalz hat neues Regelwerk für Finanzausgleich

Mainz (dpa/lrs) – Zwei Jahre nach der Ablehnung des kommunalen Finanzausgleichs durch die Verfassungsrichter in Rheinland-Pfalz hat der Landtag ein neues Regelwerk verabschiedet. Die Mehrheit der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP stimmte am Donnerstag nach zweiter Beratung für das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und lehnte einen Änderungsantrag der CDU ab. Die drei Oppositionsparteien lehnten das Gesetz ab.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder warf der Regierung «Täuschen, Tarnen, Tricksen» vor. Verlierer der Reform seien die Ortsgemeinden. «Viele Kommunen werden auch weiterhin keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, beziehungsweise können das mittelfristig nicht mehr.» Schnieder kritisierte auch die geforderte Anhebung der von den Kommunen angesetzten Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer. Niedrige Hebesätze seien bislang für viele Gemeinden ein wichtiger Wettbewerbsfaktor gewesen. «Dieser Vorteil darf nicht verspielt werden.»

Hingegen sprach SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler von einer historischen Leistung. «Einen solchen gewaltigen Sprung gab es noch nie in der Geschichte dieses Landes», sagte sie zur Erhöhung der verfügbaren Ausgleichsmasse um 357 Millionen auf 3,843 Milliarden Euro.

Er habe an dem Gesetzentwurf den allergeringsten Anteil, sagte Innenminister Michael Ebling, der das Amt erst im Oktober von seinem Vorgänger Roger Lewentz (beide SPD) übernommen hat. Die Neuordnung gebe den Kommunen Planungssicherheit, mache sie zukunftsfest und schaffe nicht zuletzt auch Rechtssicherheit. Die Novelle wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs im Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» verlangt hat.

 

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