Landtag diskutiert über Verfassungsänderung für Wahlalter 16

Mainz (dpa/lrs) – Der Landtag Rheinland-Pfalz diskutiert an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) über eine Verfassungsänderung, die Jugendlichen ab 16 Jahren die Stimmabgabe bei Kommunal- und Landtagswahlen ermöglichen soll. Beantragt wurde dies von den Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament ist eine Zustimmung der CDU nötig, die das Wahlalter 16 bisher ablehnt. Eingeführt wird dies jetzt aber nach einem Beschluss des Bundestags auch bei der nächsten Wahl zum Europaparlament.

Auf der Tagesordnung steht zudem die Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs. Die CDU hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs im Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» verlangt hat.

Eine interessante Debatte verspricht ein von der CDU vorgelegter Entwurf für eine Erweiterung des Solargesetzes von 2021. Dabei soll die Pflicht zur Installation einer Solaranlage erweitert werden auf «alle neu zu errichtenden gewerblich, zu Wohnzwecken und sonstigen Zwecken genutzten Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche».

Außerdem berät der Landtag über den Zwischenbericht der Enquete-Kommission zu Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Kommissionsvorsitzende Lea Heidbreder (Grüne) stellt die bisherigen Beratungen über Verbesserungen beim Katastrophenschutz und zur Eindämmung der Klimakrise vor.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen