Justiz: 75 Jahre Landesverfassung und Verfassungsgerichtshof

Jubiläum
Von Ira Schaible, dpa

Mainz (dpa/lrs) – Stabilität schien dem Bindestrich-Bundesland bei seiner Gründung nicht in die Wiege gelegt. Jetzt werden die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz und der über die Grundlage des Zusammenlebens wachende Verfassungsgerichtshof 75 Jahre alt. «Die Landesverfassung hat sich als Fundament für Staat und Gesellschaft in Rheinland-Pfalz in hohem Maße bewährt», heißt es in der Einladung des Justizministeriums und des höchsten Gerichts des Landes zu einem Festakt. «Hierzu hat der Verfassungsgerichtshof maßgeblich beigetragen.»

Gefeiert wird das Jubiläum an diesem Montag (25. April) im Kurfürstlichen Schloss – exakt an dem Tag, an dem die Landesversammlung 1947 die Verfassung verabschiedet hat. Rund drei Wochen später wurde die Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen – mit knapper Mehrheit. Dieser Tag – der 18. Mai – ist seither der Verfassungstag.

Der große Festakt des Landes zum 75. Geburtstag ist an diesem Tag im Staatstheater geplant. Dazu kommt das dreitägige Landesfest (20. bis 22. Mai), dieses Jahr ebenfalls in Mainz. Der Landtag hatte sein Jubiläum schon Ende 2021 in Koblenz begangen – am Ort seiner ersten Sitzung.

«Bestand die Landesverfassung mithin bei ihrem Inkrafttreten in Konzeption und Inhalt ihre erste Bewährungsprobe nach dem Maßstab zeitgemäßer Verfassungsgebung, so lässt sich dies auch für die folgenden Jahrzehnte mit Genugtuung feststellen», schreibt der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Meyer, in einem Aufsatz zum 60. Jubiläum 2007. Und sieht auch die Änderungen der Verfassung dafür als Beleg. Allein 35 waren es bis dahin.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Senkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und die Gleichstellung von Mann und Frau. Meyer nennt auch das Änderungsgesetz von 1991 zur Bereinigung der Landesverfassung, von der 82 Artikel betroffen waren und bei dem unter anderem die Todesstrafe für schwerste Verbrechen gegen Leib und Leben gestrichen wurde. Die Reform im Jahr 2000 habe dann die Grundrechte erweitert, die den Datenschutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, Ehe, Familie und Kinder berührten. Der Kanon der Staatszielbestimmungen wurde erweitert, etwa um die Förderung der europäischen Einigung, den Schutz Behinderter und die soziale Marktwirtschaft.

Die letzte Verfassungsänderung seit 2015 hat der Landtag am 1. April beschlossen. Sie ermöglicht dem Land, die Hälfte aller kommunalen Altschulden zu übernehmen – bis zu drei Milliarden Euro. Die Initiative dazu ging von fünf der sechs Fraktionen aus, womit die erforderliche Zweidrittelmehrheit gesichert war. Artikel 117 zur Kreditaufnahme des Landes wurde ein Absatz hinzugefügt, wonach das Land «Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen» kann. Nach Beratungen im Rechtsausschuss wurde eine Verpflichtung des Landes zur Tilgung der übernommenen Schulden ergänzt.

Diskutiert wird immer wieder über die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. Es gebe bislang weder die eindeutige Pflicht, Kinder in den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, noch ein klares Bekenntnis zum Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln, kritisiert der Kinderschutzbund. Eine weitere Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, das die Ampel-Fraktionen befürworten, fand bisher nicht die notwendige Mehrheit.

Mit der Verabschiedung der Landesverfassung entstand zugleich der Verfassungsgerichtshof: Das höchste Gericht des Landes gilt als Hüter der Verfassung. Es wacht darüber, dass diese sowohl vom Gesetzgeber als auch der Verwaltung und der Justiz eingehalten wird. Seine Entscheidungen können auch politische Folgen haben. Wie zuletzt vor gut drei Wochen, als die Richter den überwiegenden Teil des Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Pandemie für verfassungskonform erklärten.

Mit seinen Entscheidungen hat der Verfassungsgerichtshof auch bundesweit von sich reden gemacht. Das Gericht selbst erinnert an sein Urteil aus dem Jahr 2014 zur Verwertung von Erkenntnissen aus sogenannten Steuer-Daten-CDs in Strafverfahren, die in der Schweiz angekauft worden waren. Das Gericht hatte die Verwertung ausdrücklich gebilligt. Im gleichen Jahr erklärte der Verfassungsgerichtshof als erstes Verfassungsgericht bundesweit den neuen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für verfassungsgemäß.

Der Kommunale Finanzausgleich wurde gleich zweimal für verfassungswidrig erklärt: 2012 und 2020. Das Land muss ihn bis spätestens 1. Januar 2023 neu ordnen. Nach einem anderen Urteil (2015) musste die Zwangseingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben rückgängig gemacht werden.

Derzeit seien mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr richten, berichtete ein Sprecher. «Es geht vor allem darum, in welchem Umfang einem Betroffenen Einsicht in Messunterlagen zu gewähren ist und welche Daten gegebenenfalls erhoben und vorgehalten werden müssen.» Zwei dieser «Blitzerverfahren» waren in den Jahren 2020 und 2021 erfolgreich. Mit einer weiteren Entscheidung sei noch in diesem Jahr zu rechnen.

 

 

 

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