Ex-Minister Deubel erhebt schwere Vorwürfe gegen Dreyer

Mainz (dpa/lrs) – Der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (beide SPD) in einem Interview der Wochenzeitung «Die Zeit» schwere persönliche Vorwürfe gemacht. «Malu Dreyer hat im September 2020 versucht, mich um meine Pension zu bringen», sagt Deubel der «Zeit» (Donnerstagausgabe). «Das war in all den Jahren das gröbste Foul.»

Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Ex-Minister ging damals nach eigenen Worten davon aus, seine Pension von netto rund 7000 Euro behalten zu können. Eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei habe ihm dann allerdings am Telefon mitgeteilt, dass Dreyer und ihr Staatskanzleichef Clemens Hoch (SPD) entschieden hätten, ihm die Pension zu streichen.

«Ganz offensichtlich wollte Malu Dreyer mich opfern, um ihren Wahlkampf nicht zu gefährden», sagt Deubel der «Zeit». In einem persönlichen Telefonat habe Dreyer ihm dann geraten, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, dann würde er seine Pension wiederbekommen, sagte Deubel. «Ich wurde wütend: Malu, du gehst über Leichen! Drei Tage später war die Pension weg.»

Die Staatskanzlei teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit, ihre Fachabteilung sei im Frühjahr 2020 zur Auffassung gelangt, dass Deubels Verurteilung keine Auswirkungen auf seine Pensionsansprüche habe. Allerdings sei das fachlich zuständige Landesamt für Finanzen nach Rechtskraft der Verurteilung und rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass Deubel mit der Verurteilung die Versorgungsansprüche verliere. Das habe sich auch mit den Feststellungen in den Entscheidungen des Landgerichts Koblenz und des Bundesgerichtshofs gedeckt und sei auch erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt worden. «Allein aus diesem Grund wurden die Zahlungen eingestellt», so die Staatskanzlei.

Das Landgericht Koblenz hatte Deubel Anfang 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. 2009 war die von ihm vorangetriebene Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen.

Deubel trat zurück.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Februar 2021 darf Deubel seine Versorgungsbezüge vorläufig behalten. Der Ex-Politiker habe bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens seine Rechte als Ruhestandsbeamter durch die Verurteilung nicht verloren. In seiner Begründung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass das Gesetz bei Beamten zwischen Straftaten unterscheide, die im aktiven Dienstverhältnis oder im Ruhestand begangen worden seien.

Eine Zusammenrechnung von Freiheitsstrafen sei hier nicht zulässig, erklärte das OVG, das damit auf Beschwerde Deubels eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhob. Für die nach der Zurruhesetzung begangene uneidliche Falschaussage sei Deubel zu 16 Monaten Haft verurteilt worden – er bleibe damit unter der Grenze von zwei Jahren für Straftaten während des Ruhestands.

 

 

 

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