Entwurf: Mehreinnahmen für Kommunen vorgesehen

Ingelheim (dpa/lrs) – Das rheinland-pfälzische Kabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich verständigt. Das neue System nach Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs sehe einen Aufwuchs des zu verteilenden Volumens um 275 Millionen Euro vor, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag in Ingelheim. Über den Finanzausgleich erhalten die rheinland-pfälzischen Kommunen bislang rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr, was mehr als einem Viertel ihrer Gesamteinnahmen entspricht. Künftig sind es dann voraussichtlich 3,76 Milliarden Euro.

Über den jetzt erstellten Entwurf solle zunächst mit den Kommunen beraten werden, sagte Dreyer. Das Kabinett werde sich dann im September erneut damit befassen, ehe der Gesetzentwurf dem Landtag zugestellt werde. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2013 sei die Finanzausgleichsmasse um 88 Prozent oder rund 1,8 Milliarden Euro gestiegen, sagte Dreyer.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat das bisherige System für den Kommunalen Finanzausgleich am 16. Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben der Landesregierung auf, spätestens zum 1. Januar 2023 einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» aufzusetzen. Bei der Bedarfsermittlung müssen die Aufgaben der Kommunen berücksichtigt werden. Der Finanzausgleich muss den Kommunen eine Finanzausstattung gewährleisten, die ihren Aufgaben angemessen ist.

Bislang hatte es das Finanzministerium offen gelassen, ob das neue Verfahren zu einer höheren, niedrigeren oder gleichbleibenden Finanzausgleichsmasse führt. Die Kommunen hatten das Land aufgefordert, den zur Verfügung stehenden Topf deutlich zu vergrößern.

 

 

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