Antisemitismus-Beauftragte erhält mehr Rechte

Mainz (dpa/lrs) – Der Landtag Rheinland-Pfalz hat die Stellung der Antisemitismus-Beauftragten mit einem gesetzlich verankerten Auskunftsrecht gegenüber Behörden gestärkt. Mit den Stimmen aller sechs Fraktionen verabschiedete der Landtag am Mittwoch in Mainz nach zweiter Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung.

Es sei bedenklich, dass Verschwörungserzählungen mit antisemitischen Inhalten zunehmend Anklang fänden, sagte der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler. Durch die gesetzliche Aufwertung erfahre das Amt nun auch eine politische Stärkung. Es müsse viel mehr dafür getan werden, «dass diejenigen, die sich gegen Juden richten, bei uns keinen Platz haben», sagte CDU-Fraktionschef Christian Baldauf.

Bisher sei es Behörden wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht möglich gewesen, auf Anfragen der Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen zu antworten, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) und nannte als Beispiel eine Anfrage des bisherigen Beauftragten an die Staatsanwaltschaft. Jetzt werde die Position der Beauftragten auch mit einem Akteneinsichtsrecht gestärkt.

Zweite Antisemitismus-Beauftragte des Landes ist seit April Monika Fuhr. In der Amtszeit ihres Vorgängers Dieter Burgard wurde eine Meldestelle für menschenfeindliche, rassistische und antisemitische Vorfälle ins Leben gerufen. Auch wurde eine Dokumentations- und Koordinierungsstelle Antisemitismus beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz eingerichtet.

 

 

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