Urteil: Land darf dienstfrei mit Überstunden verrechnen

Koblenz (dpa/lrs) – Wenn Beamte wegen eines Corona-Ausbruchs in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) dienstfrei bekommen, können die freien Stunden mit vorhandenen Überstunden verrechnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Montag entschieden und damit die Klage einer Justizbeamtin zurückgewiesen, die weiter auf Gutschrift ihrer Mehrstunden gepocht hatte. Das persönliche Interesse der Klägerin, frei über ihre Mehrstunden verfügen zu können, habe hinter «dem behördlichen Interesse an einem effektiven und effizienten Personaleinsatz zurückzutreten», urteilten die Richter.

Die Beamtin war mit anderen Beschäftigten im Januar 2021 in einer JVA für eine Woche dienstfrei gestellt worden, nachdem ein Gefangener und Bedienstete positiv auf Corona getestet worden waren – und sämtliche Arbeitsbereiche geschlossen wurden. Als den dienstfrei gestellten Beschäftigten dadurch entstandene «Minderstunden» mit vorhandenen Mehrstunden verrechnet wurden, erhob die Frau Einspruch.

Nach Ansicht des Gerichts war das Vorgehen des beklagten Landes Rheinland-Pfalz rechtmäßig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer verrechneten Mehrstunden, hieß es. Es liege im «Organisationsermessen des Dienstherrn, Zeit und Ort der Dienstleistungspflicht der Beschäftigten durch das ihm zustehende Weisungsrecht zu bestimmen». Gegen die Entscheidung kann Berufung beantragt werden.

 

 

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