Klage um sogenanntes Adenauer-Haus in der Eifel erfolglos

Koblenz (dpa/lrs) – Der Eigentümer des sogenannten Adenauer-Hauses in der Eifel ist auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einer Klage zu Genehmigungsfragen gescheitert. Er wollte erreichen, dass er für das Grundstück in Duppach im Kreis Vulkaneifel keine Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart benötigt. Die Richter lehnten jedoch seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Aktenzeichen 8 A 11336/21.OVG).

Das Verwaltungsgericht Trier hatte die Klage im September 2021 abgewiesen. Bei dem Objekt handelt es sich um die Ruine eines Anwesens, das dem früheren Bundeskanzler Konrad Adenauer als Wochenendhaus dienen sollte. Es war Mitte der 1950er Jahre nie fertig gebaut worden – Adenauer wollte es nicht haben. 2019 wurde mitgeteilt, dass ein Unternehmer aus dem Raum Köln das rund 2000 Quadratmeter große Grundstück erworben hat.

In seiner Klage hatte der Eigentümer argumentiert, bei dem Grundstück handele es sich nicht um Wald im Sinne der einschlägigen Vorschriften. Zudem sei eine 1955 erteilte Baugenehmigung weiterhin rechtswirksam. Auch das Oberverwaltungsgericht entschied nun aber, dass für die Rodungs- und Baumaßnahmen eine Umwandlungsgenehmigung des Forstamtes nötig sei, da es sich bei dem Grundstück inzwischen um Wald handele.

 

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