Erfolg: Verfassungsbeschwerde im Lebensversicherungs-Streit

Koblenz (dpa/lrs) – Im Streit um eine Lebensversicherung hatte ein Mann im Kreis Trier-Saarburg mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg.

In einem Rechtsstreit hatte er sich dagegen gewehrt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz seinen Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen wollte. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mit. Das OLG müsse erneut über die Vorlage beim EuGH entscheiden, erläuterte ein VGH-Sprecher. Der VGH-Beschluss (VGH B 70/21) ist unanfechtbar.

Der Beschwerdeführer hatte 2016 den Widerspruch zu einer 2002 abgeschlossenen Lebensversicherung erklärt. Diese war zum vereinbarten Vertragsende 2012 abgewickelt worden. Der Mann hatte vier Jahre später Rückabwicklungsansprüche von gut 17.300 Euro geltend gemacht. Die Zulässigkeit seines sehr späten Widerspruchs begründete er mit einer fehlerhaften Belehrung über dieses Recht und unzureichenden Verbraucherinformationen. Das Landgericht Trier wies seine späte Klage ab und das OLG seine Berufung gegen diese Entscheidung zurück.

Daraufhin drang der Beschwerdeführer beim VGH auf Rechtsschutz: Das OLG habe willkürlich gegen die Pflicht zur Vorlage beim EuGH verstoßen. Der VGH gab dem Mann recht: Das OLG habe nicht ausreichend begründet, warum der Fall nicht zum EuGH wandern sollte.

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