Amt mahnt zu Sicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest

Koblenz (dpa/lrs) – Das Landesuntersuchungsamt hat an rheinland-pfälzische Geflügelhalter appelliert, Sicherheitsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe einzuhalten. Entlang des Rheins komme es derzeit vermehrt zu nachgewiesenen Geflügelpest-Fällen bei Wildvögeln, aber auch Hühnerbestände seien bereits betroffen gewesen, teilte die Behörde am Montag in Koblenz mit. Die Halter seien mehr denn je dazu aufgefordert, «strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung zu verhindern».

Die Behörde verwies am Montag auf eine erlassene Allgemeinverfügung, «in der sehr strenge Regelungen aufgeführt werden, die ab sofort von den Geflügelhaltenden in der Schutz- und in der Überwachungszone eingehalten werden müssen». Wer tote Wildvögel auffinde, solle sofort das zuständige Veterinäramt informieren und die Kadaver nicht berühren, hieß es weiter. Auch verhaltensauffällige Vögel sollten nicht angefasst werden.

In diesem Jahr wurden dem Landesamt zufolge in Rheinland-Pfalz bereits zwei Ausbrüche in den Kreisen Kusel und Cochem-Zell registriert: Mitte März waren 20 Hühner in einem Betrieb im Kreis Cochem-Zell an der Geflügelpest verendet. Die noch lebenden Tiere wurden getötet. Im Kreis Kusel war eine Hobby-Hühnerhaltung betroffen. Ende Februar wies das Amt zudem bei sechs toten Möwen zwischen Mainz und Wiesbaden das Virus nach.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche. Erreger sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht laut Robert Koch-Institut (RKI) nicht. Gefährdet seien aber Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.

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