Enkeltrickbetrüger in der Region wieder aktiv

Wittlich. Am Montag, dem 30.09.13, kam es am späten Vormittag und am Nachmittag in Wittlich und in der weiteren Umgebung  zu mehreren sogenannten Enkeltrick-Anrufen. Ein Mann, der sich als angeblicher Enkel oder sonstiger Verwandter ausgab, teilte dabei mit, er befinde sich in Wittlich. Er habe dort günstig ein Haus ersteigert und müsse nun bei einem Notar eine bestimmte Geldsumme hinterlegen. Dazu fehle ihm angeblich ein Restbetrag zwischen 8.000,- EUR und 22.000,- EUR.

Glücklicherweise fiel jedoch keine der angerufenen Frauen im Alter bis 90 Jahren auf den Enkeltrick herein. Der Anrufer spricht ein akzentfreies hochdeutsch und wird aufgrund seiner Stimme auf ein Alter von 25 bis 40 Jahre geschätzt. Bei der Kriminalpolizei Wittlich liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt neun Strafanzeigen wegen versuchten Betrugs vor.

Das Phänomen des sogenannten Enkeltricks ist seit 1999 national und international bekannt. Die Täter recherchieren in im Handel erhältlichen elektronischen Telefonregistern nach alterstypischen weiblichen Vornamen (z. B. Klara, Hedwig) und geben sich den Seniorinnen gegenüber als deren Kinder oder Enkelkinder aus. Sie geben eine aktuelle finanzielle Notlage oder eine günstige Erwerbsgelegenheit (Erwerb von Aktien, Kfz etc.) vor und bitten um ein kurzzeitiges, aber dringliches Darlehen.

Die zumeist weiblichen Opfer werden hierbei psychisch massiv unter Druck gesetzt und dazu angehalten, finanzielle Soforthilfe im maximalen Rahmen ihrer Möglichkeiten zu leisten. Dabei erlangen sie Einzelsummen zwischen 100 Euro und 200.000 Euro. Opfer sind in aller Regel hochbetagte Seniorinnen, die aufgrund ihrer physischen (z.B. Hörschwäche – Stimmenidentifizierung) und/oder psychischen Verfassung (z.B. Zerstreutheit/Demenz, Vereinsamung) nicht mehr in der Lage sind, sich gegen solche Taten zu schützen.

Die Polizei rät:

– Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
– Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
– Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und über­prüfen Sie die Angaben.
– Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
– Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
– Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
– Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.
– Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

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