Ukraine-Flüchtlinge: Keine Hinweise auf Leistungsmissbrauch

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Hinweise darauf, dass bereits wieder ausgereiste Flüchtlinge aus der Ukraine unrechtmäßig in Deutschland Sozialleistungen beziehen. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Bundesinnenministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Darin heißt es: «Die Bundesregierung ist sich der hohen Bedeutung der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch bewusst und handelt entsprechend.» Die Regierung unterziehe Maßnahmen, die dies sicherstellen sollen, einer fortlaufenden Prüfung und passe sie, soweit erforderlich, an. «Bislang liegen jedoch keine Erkenntnisse hinsichtlich eines gegenüber anderen Herkunftsländern erhöhten Anteils an Unregelmäßigkeiten bei dem Bezug von existenzsichernden Leistungen durch Geflüchtete aus der Ukraine vor», hält das Ministerium in seinem Bericht fest. Auch aus den Daten zum Ausreisegeschehen ließen sich keine Hinweise auf missbräuchlichen Leistungsbezug ableiten.

Wortwahl von Merz heftig kritisiert

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz, hatte im Interview mit Bild TV gesagt: «Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.» Später schrieb der CDU-Vorsitzende bei Twitter: «Wenn meine Wortwahl als verletzend empfunden wird, dann bitte ich dafür in aller Form um Entschuldigung.» Sein Hinweis habe «ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge» gegolten.

Die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat fühlt sich durch den Bericht des Innenministeriums bestätigt. Sie sagte der dpa am Mittwoch: «Der Bericht des Bundesinnenministeriums entlarvt die Aussagen des CDU-Chefs als das, was sie sind: infam, unverantwortlich und gefährlich.» Sein Versuch eines Rückziehers sei nicht glaubwürdig und erinnere an Kampagnen der AfD nach dem Motto: «Alarmschlagen, zurückrudern – egal, im Gedächtnis der Leute wird schon was hängenbleiben.»

924.762 Menschen hatten Schutzgesuch geäußert

Das Innenministerium hält in seinem Bericht außerdem fest, dass Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nur erhalten könne, wer sich im «zeit- und ortsnahen Bereich» des zuständigen Jobcenters aufhalte und postalisch erreichbar sei. Sei dies ohne Zustimmung des Jobcenters nicht der Fall und stünden die Leistungsbezieher deswegen nicht für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung, bestehe kein Anspruch auf Leistungen.

Im Ausländerzentralregister seien am vergangenen Donnerstag 997.215 Menschen erfasst gewesen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen waren. Hiervon hätten 924.762 Geflüchtete ein Schutzgesuch geäußert.

 

 

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