Tödlicher Raserunfall – Angeklagter bricht in Tränen aus

München (dpa) – Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn bei München hat der Angeklagte sich unter Tränen bei der Familie seines getöteten Beifahrers entschuldigt. «Zu keiner Zeit haben wir damit gerechnet, dass irgendwas passieren könnte», sagte der 26 Jahre alte Student am Mittwoch vor dem Amtsgericht München, bevor er in Tränen ausbrach und seinen Anwalt bat, seine Stellungnahme weiter vorzulesen. «Es tut mir alles sehr leid, was passiert ist», hieß es in dieser Erklärung weiter. «Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, mich aufrichtig zu entschuldigen.» Er «würde alles dafür tun, es ungeschehen zu machen».

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vor. Er soll 2019 mit mindestens 305 Stundenkilometer mit einem gemieteten Sportwagen einen Unfall auf der Autobahn 95 gebaut haben, bei dem sein Beifahrer starb. Es dauerte ein Dreivierteljahr, bis die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte das Auto gefahren war – und nicht der Getötete, der mit seinem Sitz aus dem völlig zerstörten Wagen geschleudert worden war.

Der Angeklagte gab an, er könne sich an den Unfall nicht erinnern und auch nicht daran, wer dabei gefahren war. Die beiden Freunde hätten sich immer wieder abgewechselt und er habe ihn nicht zu Unrecht beschuldigen wollen. Er habe schlicht nicht gewusst, dass er gefahren sei und nicht sein Freund. Der Bruder des Getöteten nannte das Verhalten des Angeklagten nach der Tat «feige, anwidernd und untermenschlich». Dass sein kleiner Bruder lange als «Todesfahrer von Gauting» gegolten habe, habe seine Familie noch zusätzlich schwer belastet.

Die Tat ist in erster Linie deshalb zum Amtsgericht angeklagt und nicht zum Landgericht, weil bei der Raserei kein unbeteiligter Dritter starb, sondern ein an dem Rennen teilnehmender Beifahrer. Damit liegt der Strafrahmen für ein solches Rennen nicht bei zehn Jahren. Die Höchststrafe, die ein Amtsgericht aussprechen kann, liegt bei vier Jahren.

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