Streit um Buch-Zitate: Walter Kohl muss als Zeuge aussagen

Köln (dpa) – Im juristischen Dauerstreit um Zitate des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl in einem Buch muss dessen Sohn Walter am Mittwoch (9.30 Uhr) vor Gericht als Zeuge aussagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln will in dem Verfahren klären, ob es zwischen dem 2017 gestorbenen Kohl und dem Autor Heribert Schwan seinerzeit eine Verschwiegenheitserklärung gab. Die Witwe des Altkanzlers, Maike Kohl-Richter, will erreichen, dass eine Reihe von Zitaten aus Schwans 2014 erschienenem Buch «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» nicht mehr verbreitet werden dürfen.

Damit wendet sie sich gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen recht gegeben hatte. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt. Daraufhin hatte das OLG Köln im Juni entschieden, dass die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme wiederholt werden soll.

Im Gegensatz zu Kohls jüngerem Sohn Peter kann sich Walter Kohl nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Der Grund dafür sei, dass nach Darstellung einer der Parteien Walter Kohl möglicherweise als Beauftragter seines Vaters an Vertragsverhandlungen mit einem Verlag beteiligt gewesen sei, erläuterte eine Gerichtssprecherin.

Schwan hatte Kohls Memoiren aufgeschrieben. Vor der Erstellung des letzten Bandes bekamen die beiden jedoch Streit, woraufhin Schwan auf eigene Faust ein Buch mit nicht autorisierten Zitaten Kohls veröffentlichte.

 

 

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