Sachsen-Anhalt will Familien mit mehr als einem Kind weiter entlasten

Magdeburg (dpa/sa) – Sachsen-Anhalt will Familien mit mehr als einem Kind auch 2023 weiter bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlasten. Die Landesregierung habe dazu am Dienstag den nötigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Familien mit zwei oder mehr Kindern in Krippe und Kindergarten brauchen nur für das älteste betreute Kind einen Beitrag zu zahlen. Besucht ein Geschwisterkind bereits den Hort, entfällt zusätzlich auch für das älteste Kind, das nicht in die Schule geht, der Beitrag. Die Maßnahmen des sogenannte Gute-Kita-Gesetzes sollen nahtlos weitergeführt werden.

Vorgesehen ist auch die Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte, die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen sowie die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung.

Bislang seien die Maßnahmen aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes finanziert worden, das bis Ende 2022 läuft. Es sei damit zu rechnen, dass die Laufzeit bis Ende 2024 verlängert werde, die Verhandlungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Sachsen-Anhalt wolle für eine nahtlose Fortsetzung der Maßnahmen sorgen.

 

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