Rauchen wird teurer: Bundesrat beschließt Tabaksteuer-Reform

Berlin (dpa) – In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat heute eine Mammut-Tagesordnung mit 135 Punkten zu bewältigen. Darunter sind allein 86 Gesetze aus dem Bundestag – so viele wie nie zuvor in der Geschichte der Länderkammer, wie diese mitteilt.

Darunter sind unter anderem das Lieferkettengesetz, die Tabaksteuer-Reform und das Gesetz zum Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern. Erste Ergebnisse:

Rauchen wird teurer

Die Steuern auf Zigaretten steigen in den nächsten Jahren an. Die Tabaksteuerreform passierte den Bundesrat und ist damit abgeschlossen. 2022 und 2023 erhöht sich die Tabaksteuer auf eine 20er Packung klassischer Glimmstängel im Schnitt um jeweils 10 Cent, nach einem Jahr Pause geht es in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 15 Cent weiter rauf. Eine Packung Markenzigaretten kostet derzeit etwa sieben Euro. Die höheren Steuern dürften die Hersteller an die Endkunden weitergeben – Rauchen wird also teurer.

Klimaschutzgesetz passiert

Nur wenige Stunden nach der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes durch den Bundestag hat dieses auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer verzichtete darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz enthält das neue nationale Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden – also nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen wie wieder gebunden werden können. Ursprünglich hatte sich Deutschland die Klimaneutralität erst bis 2050 vorgenommen.

Insektenschutzpaket gebilligt

Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft wird zum Schutz bedrohter Insekten weiter eingeschränkt. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren und stimmte einer Verordnung zu, die unter anderem einen Ausstieg aus der Anwendung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat regelt. Zunächst soll der Wirkstoff in Gärten und Kleingärten, Parks und Sportplätzen verboten und auf den Äckern stark eingeschränkt werden. Komplett Schluss sein soll dann ab 1. Januar 2024.

Wildtiere weiter im Zirkus erlaubt

Ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen ist vorerst gescheitert. Eine Verordnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) erhielt nicht die nötige Mehrheit. Die Pläne sahen vor, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären nicht mehr neu angeschafft werden dürfen. Festgelegt werden sollten zudem erstmals Anforderungen an die Haltung aller Zirkustiere – etwa an fachkundige Versorgung, Unterbringung und Beschränkungen der Transportdauer.

Recht auf Ganztagsbetreuung wackelt

Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler in Deutschland wackelt. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass der Bund deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt.

Geplant ist eigentlich, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Es wird davon ausgegangen, dass dafür bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Milliardeninvestitionen in Räume und Ausstattung sind nötig. Hinzu kommen geschätzte Personal- und Betriebskosten von bis zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr.

Der Bund will den Ländern nach bisherigen Plänen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen und sich langfristig mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Die Länder kritisieren das als zu niedrig und fordern, dass der Bund die Hälfte der Betriebskosten übernimmt.

Aufholprogramm beschlossen

Das sogenannte Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche kann starten. Der Bundesrat stimmte für eine entsprechende Gesetzesänderung bei der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern. Der Bund überlässt damit den Ländern mehr Anteile aus der Umsatzsteuer, so dass sie zusätzliche Maßnahmen zur Lernförderung finanzieren, Sozialprojekte ausweiten und mehr kostenlose und günstige Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote anbieten können. Außerdem stimmte die Länderkammer der Auszahlung eines 100-Euro-Freizeitbonus für Kinder aus bedürftigen Familien in diesem Sommer zu.

Weg für Pflegereform frei

Der Weg für eine Pflegereform mit Entlastungen für Pflegebedürftige und einer besseren Bezahlung von Pflegekräften ist frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, wonach es Versorgungsverträge ab September 2022 nur noch mit Einrichtungen geben darf, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder in ähnlicher Höhe bezahlen. Heimbewohner sollen ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die ihre Zuzahlungen für die reine Pflege senken. Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen. Der Bund gibt ab 2022 außerdem einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro in die Pflegeversicherung.

Lieferkettengesetz beschlossen

Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten hat ebenfalls den Bundesrat passiert. Damit sind größere Unternehmen von 2023 an verpflichtet, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.

Keine neuen Befugnisse für Bundespolizei

Die Bundespolizei wird vorerst nun doch keine neuen Befugnisse für Abschiebungen und die Verfolgung bestimmter Verbrechen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, den der Bundestag vor rund zwei Wochen gebilligt hatte, brachte der Bundesrat zu Fall. Er sah auch eine bessere Unterbringung der Bundespolizisten an Bahnhöfen und Flughäfen vor. Die Ablehnung im Bundesrat bedeutet, dass sich wohl die nächste Bundesregierung erneut mit dem Vorhaben befassen wird.

Ausweisen per Smartphone

Die Menschen in Deutschland werden sich künftig per Smartphone oder Tablet offiziell ausweisen können – beispielsweise gegenüber Behörden. Der Bundesrat machte den Weg für den sogenannten elektronischen Identitätsnachweis frei, indem er darauf verzichtete, gegen das vom Bundestag schon beschlossene Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen