Prozess um Starnberger Dreifachmord neigt sich dem Ende zu

München (dpa) – Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg könnte an diesem Montag das Urteil fallen. Für den Morgen sind die Plädoyers der Verteidiger des Hauptangeklagten geplant. Am Nachmittag könnte das Landgericht München II nach rund anderthalb Jahren dann das Urteil in dem Verfahren sprechen.

Die Staatsanwaltschaft hat hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden 21 und 22 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Ungewöhnliche Forderung

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende – also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren – aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.

Und zweitens fordert die Anklagebehörde die gleiche Strafe für den 22 Jahre alten Deutschen, der zugegeben hat, drei Menschen erschossen zu haben und den 21-jährigen Slowaken, der die Tat zwar mitgeplant haben soll, am Tatort aber gar nicht anwesend war. Laut Anklage fuhr er seinen Freund und Mitbewohner zum Tatort und holte ihn nach den mutmaßlichen Morden wieder dort ab. Seine Verteidiger haben Freispruch vom Mordvorwurf gefordert, lediglich eine Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls räumten sie ein.

Hauptangeklagter geständig

Er habe «weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen», hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. «Eine Mittäterschaft ist also ausgeschlossen, auch wenn es sich die Staatsanwaltschaft noch so sehr wünscht.»

Der Hauptangeklagte hat die Taten – im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten – im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe.

Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies «rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz», hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.

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