Prozess: Brutale Rache an Ex-Freundin und Flucht in den Iran

Berlin (dpa) – Gefesselt, geknebelt, mit einem Messer verstümmelt: Aus Rache soll ein Mann versucht haben, die Attraktivität seiner ehemaligen Freundin zu zerstören.

Während die Mutter fast zu Tode misshandelt wurde, lag die kleine Tochter gefesselt in einem anderen Zimmer. Mehr als neun Jahre nach dem Angriff gegen die Frau steht der mutmaßliche Täter in Berlin seit Donnerstag vor Gericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.

Die Verteidiger des 54-Jährigen erklärten zu Prozessbeginn, ihr Mandant werde sich derzeit nicht äußern. Der im Irak geborene Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit soll seine ehemalige Freundin laut Anklage misshandelt haben, um sie ihrer Weiblichkeit zu berauben. Nach der Tat sei er in den Iran geflohen.

Lebensgefährliche Verletzungen

Der Angeklagte soll im Oktober 2012 in die Wohnung der Frau in Berlin-Schöneberg eingedrungen sein. Er soll sie sexuell misshandelt und mit einem Messer an Brüsten, Nase und im Genitalbereich schwer verletzt haben. Zuvor habe er ihre damals zehnjährige Tochter in einen anderen Raum gesperrt.

Der lebensgefährlich verletzten Frau – einer damals in Berlin lebenden Iranerin – war es laut Anklage mit letzter Kraft gelungen, ein Fenster zu erreichen. Ein Passant habe ihren Hilferuf wahrgenommen und die Polizei alarmiert.

Anwalt Roland Weber, der die Frau als Nebenklägerin vertritt, sagte am Rande: «Die Verletzungen sind unvorstellbar grausam» Dank einer «überragenden medizinischen Hilfe» gehe es der Frau heute den Umständen entsprechend gut. Der Angeklagte habe bei der Tat erklärt, «dass er es machen müsse, weil sie sich von ihm trennen wollte».

Im Iran wurde der Mann Angaben zufolge auch wegen der nun verhandelten Vorwürfe verurteilt, saß bis zu seiner Entlassung im Mai 2019 im Gefängnis und kam dann in die Niederlande. Dort wurde er 2020 festgenommen und im Juli 2021 nach Deutschland ausgeliefert.

Zuvor hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage beschäftigt, ob ein Fall des Verbots der Doppelbestrafung vorliegt. Jedenfalls hinsichtlich der Auslieferung habe der EuGH das verneint, hieß es. Der Prozess wird am 27. Januar fortgesetzt.

 

 

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