OVG-Urteil zu Windkraft für Habeck Rückschlag für den Frieden im Land

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Windkraft-Planung für den Norden Schleswig-Holsteins bedauert. Für den Ausbau der Windkraft sei das zwar kein Abbruch, weil dort nun bis zum Vorliegen einer neuen Planung gebaut werden könne, sagte Habeck am Donnerstag in Hamburg. Für den Frieden im Land sei das Urteil aber ein Rückschlag.

Schleswig-Holsteins Windplanung habe die verschiedenen Interessen gut ausgewogen dargestellt, sagte Habeck. «Ich hoffe, dass das Land, um den Frieden im ländlichen Raum zu wahren, schnell eine Lösung finden wird.»

Am Mittwoch hatten die Richter in Schleswig die regionale Windplanung für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg für unwirksam erklärt. Zur Begründung hieß es, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Erfolg hatten die Normenkontrollklage einer Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte und die Pläne einer Bürgerwind-Gesellschaft in einem zeitgleich verhandelten Verfahren.

 

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