Landtagswahl angefochten: Vorwurf unerlaubter Wahlwerbung

Saarbrücken (dpa/lrs) – Mehrere Wähler haben im Saarland die Landtagswahl vom 27. März angefochten. Als Grund der Wahlanfechtung wurde unter anderem der Vorwurf unerlaubter Wahlwerbung genannt, teilte die Landeswahlleitung am Dienstag in Saarbrücken mit. Die Wähler geben an, wegen «unzulässiger Wahlwerbung staatlicher Stellen» sei der Einzug der saarländischen Grünen in den Landtag erschwert worden. Die Grünen hatten den Einzug um nur 23 Stimmen verpasst. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» (Dienstag) darüber berichtet.

Konkret geht es den Anfechtern vor allem um eine Anzeigen-Kampagne der Gemeinde Illingen, deren Bürgermeisters Armin König im Wahlkreis Neunkirchen als Spitzenkandidat der Vereinigung «Bunt.saar» angetreten war. Dieses Bündnis hatte sich als Alternative zu Linken und Grünen positioniert. «Bunt.saar» hatte bei der Landtagswahl 1,4 Prozent der Stimmen bekommen. Die Grünen hatten mit 4,995 den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlt.

Der Generalsekretär der Grünen im Saarland, Torsten Reif, kritisierte die Wahlanfechtung. «Wir halten die Anfechtung der Wahl für falsch», teilte er für den Landesvorstand und die Spitzenkandidatinnen seiner Partei mit. «Das Ergebnis der Wahl ist für uns in der Tat sehr unglücklich. Aber wir akzeptieren es und haben parteiintern einen breit angelegten Diskussionsprozess initiiert, um dieses Ergebnis und sein Zustandekommen zu analysieren.»

Die Wahlanfechtung sei keine Initiative der Partei, sagte die Grünen-Spitzenkandidatin Lisa Becker. Sie halte sie aber nicht für einen Fehler, da es «das gute Recht von jedem einzelnen» sei, die Wahl anzufechten. «Hier haben Wählerinnen und Wähler von ihrem Recht Gebrauch gemacht», sagte sie. Das gelte es zu respektieren. Alles weitere müsse der Wahlprüfungsausschuss beziehungsweise der Verfassungsgerichtshof klären.

Die Landeswahlleiterin werde die Anfechtung zusammen mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Landtag vorlegen, teilte die Landeswahlleitung weiter mit. Der Landtag entscheidet über die Gültigkeit der Wahl – die Entscheidung des Landtags könne beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angefochten werden. Über die Erfolgsaussichten von Wahlanfechtungen seien keine Aussagen möglich, hieß es.

 

 

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