Klinikfinanzierung: Lauterbach nimmt Länder in die Pflicht

Berlin (dpa) – Im Ringen um eine grundlegende Neuausrichtung der Krankenhäuser in Deutschland kommt auch die finanzielle Rolle der Länder ins Visier.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dem «Handelsblatt» mit Blick auf eine vorgesehene Reform: «Zunächst behalten die Länder nicht nur das Recht, die Krankenhäuser zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die Krankenhäuser zu investieren.» Kliniken und Krankenkassen mahnen seit Jahren mehr Geld dafür an. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll weiter über Reform-Empfehlungen einer Regierungskommission beraten.

Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. «Wir werden uns darauf einigen, das Investitionsdefizit zu schließen. Sonst haben die Krankenhäuser weiterhin ein finanzielles Problem.» Insgesamt machen die Ausgaben für die rund 1900 Kliniken den größten Einzelposten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Nach Verbandsangaben waren es 2021 mehr als 80 Milliarden Euro und damit etwa jeder dritte Euro gemessen an allen Leistungsausgaben. Generell ist die Finanzierung der Krankenhäuser zweigeteilt: Die Betriebskosten samt Personal zahlen die Kassen, Investitionskosten wie für Neubauten oder neue Geräte sollen die Länder finanzieren.

«Massive Unterfinanzierung»

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte kürzlich moniert, dass die Länder dieser Pflicht auch 2021 nicht nachgekommen seien. Einem Investitionsbedarf von 6,7 Milliarden Euro hätten 3,3 Milliarden Euro an Zahlungen gegenüber gestanden. Das seit drei Jahrzehnten bekannte Problem einer «massiven Unterfinanzierung» setze sich damit fort.

Mehrere Länder pochen bei der geplanten Reform zur Finanzierung und Neuordnung der Kliniken ausdrücklich auf die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung. Lauterbach verteidigte das Vorhaben und wandte sich kürzlich bereits gegen zum Teil «panikschürende Hinweise», dass dies zu einem Abbau von Krankenhäusern führen würde. «Ohne die Reform kommt es flächendeckend zu einem unkontrollierten Kliniksterben», sagte er kürzlich. Es gehe darum, Qualität zu verbessern, Überversorgung abzubauen und das gesamte System zu ent-ökonomisieren.

Das Konzept einer Regierungskommission, das Grundlage des Gesetzes sein soll, sieht Änderungen am Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle vor. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken künftig mit einem Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden. Im Blick steht auch, das historisch gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Über die Gesetzespläne, denen der Bundesrat zustimmen muss, will Lauterbach mit den Ländern vertieft diskutieren. Die Beratung am Donnerstag sollte das zweite von sechs vereinbarten Treffen sein.

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