In saarländischen Gefängnissen gilt weiter Maskenpflicht

Saarbrücken (dpa/lrs) – In den Justizvollzugsanstalten des Saarlandes müssen Gefangene weiterhin eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gelte, wenn sich zwei oder mehr Menschen in einem Raum befänden, wie das Justizministerium in Saarbrücken mitteilte. Angesichts der derzeitigen Corona-Infektionslage sei eine Abschaffung der Maskenpflicht kurzfristig nicht vorgesehen.

Besucherinnen und Besuchern werde das Tragen von Masken empfohlen – für sie ist der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Testergebnisses einer anerkannten Teststelle Pflicht. Derzeit seien in den beiden Justizvollzugsanstalten im Saarland fünf Bedienstete und zwölf Gefangene mit Corona infiziert, hieß es vom Ministerium.

 

 

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