Homosexuelle Ampelpärchen können bleiben

München (dpa) – Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt, wie Stadt und Gericht am Dienstag mitteilten.

«Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen», sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

Eine Botschaft der Sympathie und Toleranz

Anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 wurden in München erstmals die Ampelpärchen eingesetzt, die an Fußgängerampeln schwule und lesbische Paarmotive zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind sie an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel fest installiert.

Dagegen hatte ein Münchner vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Dieses wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.

Laut VGH ergaben sich «keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen», zitierte die Stadt das Gericht. Die Piktogramme sollten «ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung».

Homosexuelle Ampelpaare setzen auch in anderen Städten Zeichen für mehr Toleranz. Die Ampel-Zeichen waren 2015 in Wien anlässlich des Eurovision Song Contests und des Life Balls als Benefiz-Veranstaltung für HIV-Infizierte montiert worden und wurden vielerorts kopiert.

 

 

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