Gesetz zu Steuerentlastungen mit hohen Kosten

Berlin (dpa) – Das von der Bundesregierung geplante Steuerentlastungsgesetz würde für Rheinland-Pfalz zu Kosten von 442 Millionen Euro führen. Darunter wären Kosten für den Landeshaushalt von rund 327 Millionen und Kosten für die Haushalte der rheinland-pfälzischen Kommunen von 115 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Mainz am Mittwoch mitteilte. «Grundsätzlich begrüßt das Land Rheinland-Pfalz die Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger», sagte die Sprecherin. Das Abstimmungsverhalten des Landes am Freitag im Bundesrat sei noch nicht abschließend festgelegt.

Die Pläne der Bundesregierung sehen mehrere Steuerentlastungen vor, die vor allem Beschäftigten und Berufspendlern zugute kommen könnten. Die Entlastungen sollen sich im laufenden Jahr auf bundesweit rund 4,46 Milliarden Euro belaufen und bis zum Jahr 2026 auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. Davon sollen 60 Prozent die Länder und Kommunen tragen und 40 Prozent der Bund. Das Gesetz stößt in einigen Bundesländern auf Vorbehalte. Bremen kündigte an, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen.

Das Steuerentlastungsgesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen, bedarf aber noch der Zustimmung der Länderkammer. Es sieht unter anderem vor, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 Euro steigt und die Werbungskostenpauschale angehoben wird – beides rückwirkend zum 1. Januar. Außerdem sollen Fernpendler eine höhere Pendlerpauschale anrechnen können – 38 Cent statt bisher 35 Cent pro Kilometer. Die Länder hätten sich im Bundesrat gemeinsam mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kosten für die geplante Energiepreispauschale und für den geplanten Kinderbonus vollständig übernehme, hieß es im rheinland-pfälzischen Finanzministerium.

 

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