Gericht: Wettbüro-Verbot um Schulen verletzt wohl EU-Recht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel an den aktuellen Regeln zum Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen im Freistaat. Das Gericht gab am Dienstag der Beschwerde eines betroffenen Wettbürobetreibers aus Passau auf vorläufigen Rechtsschutz nach, wie es mitteilte. Grund dafür ist, dass die bayerische Glücksspielregelung nach erster Einschätzung des Gerichts voraussichtlich gegen EU-Recht verstößt.

Als Folge muss das Wettbüro in Schulnähe zunächst nicht geschlossen werden, obwohl die Regierung von Niederbayern dies angeordnet hatte. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

Konkret geht es um eine Wettvermittlungsstelle in etwa 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule. Die bayerische Regelung sieht eigentlich einen Abstand von 250 Metern vor. Darin sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings ein Problem: Weil es für Spielhallen und ähnliche Betriebe mit Geldspielgeräten keine entsprechenden Vorgaben gebe, verstoße die bayerische Regelung voraussichtlich gegen das europarechtliche Kohärenzgebot.

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